02Jun/10

O-Ton: Kein Wettbüro im ehemaligen Ladengeschäft

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die Nutzung eines Ladens ist anders als die in einem Wettbüro: Im Laden gehe ich rein und kaufe Sachen, in einem Wettbüro halte ich mich auf und treffe mich mit anderen Personen. Ich verweile dort drin! Das ist also grundsätzlich eine andere Nutzung der Räumlichkeiten und deshalb muss das Baurecht hier die Nutzung zulassen. Außerdem, so das Gericht, beeinträchtige ein Wettbüro die Qualität des Baugebiets insgesamt. – Länge 22 sec.

Informationen zu diesem Fall und rund ums Recht sowie eine Anwaltsuche gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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02Jun/10

O-Ton: Brunnenwasser zum Wäsche waschen

Ihre Klage hatte damit in allen Instanzen Erfolg, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Grundsätzlich gibt es einen Anschluss- und  Benutzungszwang an das öffentliche Wassernetz. D.h. wenn ich an das öffentliche Wasser angeschlossen werde – dagegen kann ich mich schon mal nicht wehren – muss ich es auch benutzen. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Die Trinkwasserverordnung reglementiere nicht jedes Verbraucherverhalten und verbiete beispielsweise nicht zum Wäsche waschen oder zur Toilettenbenutzung das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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30Mai/10

O-Ton13: WM-Special – Arbeitsverträge zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Gerade in der Gastronomie wird es notwendig sein, Aushilfskräfte einzustellen. Es ist schließlich eine absolute Spitzenzeit. Beim Public Viewing mit 2.000, 3.000 Gästen – da wird man Aushilfen benötigen. Viele begehen dann den Fehler und stellen aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages jemanden ein. Also: Während der WM arbeitest Du für mich, danach nicht mehr. Vorsicht!!! Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, eine Befristung nicht. In dem von mir nachgestellten Fall wäre es so, dass ein Arbeitsvertrag unbefristet entstanden ist. Der Arbeitnehmer – also die Aushilfe – hätte in dem Fall den Anspruch unbefristet zu arbeiten. Daher: Immer die Schriftform wählen und vor allen Dingen diese Befristungen vor der Arbeitsaufnahme festhalten. Wenn er schon eine Stunde gearbeitet hat und ich lasse ihn erst dann einen Vertrag mit der Befristung unterschreiben, ist diese unwirksam. Dann sind diese Personen unbefristet eingestellt. Also: Alle, die mit der WM zu tun haben – Ticketverkauf, Merchandising, Gastronomie – die Aushilfen immer mit schriftlichem Vertrag befristet einstellen. – Länge 60 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton12: WM-Special – Bereitschaftsdienst zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Beim Bereitschaftsdienst ist es ja so, dass man sich davon nicht freimachen kann, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird, kann man eigentlich das Spiel problemlos am Radio oder Fernsehen verfolgen. Allerdings darf es keine Einschränkungen geben. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil er noch das Spiel zu Ende sehen will – Länge 30 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton11: WM-Special – Alkohol im Betrieb

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Ein Arbeitnehmer muss seine Arbeitspflicht erfüllen können. D.h. auch wenn es kein generelles Verbot ist, darf der sich da nicht übermäßig betrinken, dass er da beispielsweise keine Maschine mehr bedienen kann, dass er andere gefährdet oder seine Arbeit schlicht nicht erbringen kann. Es wird vielleicht bei einem Kellner in einer Bar oder einem Barkeeper anders zu bewerten sein als bei einem Bankangestellten. Und selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er ihn dann angetrunken antrifft, ihn dann nach Hause zu schicken für den Zeitraum bis er wieder ausgenüchtert ist. Ein Lohnanspruch besteht in diesem Fall nicht.  – Länge 45 sec.

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