30Mai/10

O-Ton10: WM-Special – Erkrankung und Public Viewing?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Kranker muss ich alles dafür tun, dass meine Genesung nicht verzögert wird. D.h. ich darf auch nicht vorsätzlich mir eine Krankheit zufügen, ich muss den Genesungsprozess unterstützen. Wer also mit einer schweren Grippe im Bett liegt, kann Probleme bekommen, wenn er stark alkoholisiert im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird. Weil Alkohol und Public Viewing sicher nicht seiner Genesung förderlich sind. Etwas anderes ist das mit einem gebrochenen Arm. Dann bin ich nicht an mein Bett gefesselt, dann muss ich auch nicht daheim bleiben. Da kann ich auch mal rausgehen. Vielleicht nicht so viel trinken, vielleicht nicht so viel feiern. Aber es besteht kein Grund, dass ich daheim das Bett hüten muss. – Länge 30 sec.

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30Mai/10

O-Ton9 WM Special – Rücktritt vom Urlaub

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Wer einen Urlaub bereits genehmigt bekommen hat, der darf in Urlaub fahren. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Urlaub auch gewähren, gleichgültig ob sich die betriebliche Situation inzwischen verändert hat, z. B. auch bei einem plötzlich auftretenden betrieblichen Bedarf. – Länge 20 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton8 WM Special – vorgetäuschte Krankschreibung

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Man muss aufpassen: Wenn man eine Krankschreibung vorlegt für einen Zeitraum in dem ihm ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, kann das ein Indiz dafür sein, dass die Krankschreibung nicht ganz koscher ist. Also hier liegt es immer auf Seiten des Arbeitnehmers zu beweisen, dass man auch tatsächlich krank ist und diese nicht vorgetäuscht.  Den Arbeitnehmer trifft die volle Beweislast für die tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen vollendeten Betrug und macht sich strafbar. Er kann entlassen werden – dies ist immer zu beachten. – Länge 35 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton7 WM Special – unentschuldigtes Fehlen

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer blau macht, ist ganz schnell bei der roten Karte. Unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein. – Länge 15 sec.

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30Mai/10

O-Ton6: WM-Special – kurzfristiger Urlaub zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Kurzfristiger Urlaub kann genauso beantragt werden, wie gesagt: Die betrieblichen Belange sind da immer wichtig. Wenn die beeinträchtig sind, kann der Arbeitgeber immer den Urlaub verweigern. Man muss nur wissen: Einen Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Normalerweise müssen Urlaube tageweise genommen werden. Man kann nicht sagen: Ich hätte gern ab 15 Uhr Urlaub für drei Stunden. Immer Ausnahme: wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt. In manchen Bereichen ist es auch so, dass der Urlaub halbtageweise genommen werden kann. – Länge 30 sec.

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