11Mai/10

Mieter für Abbrechen des Schlüssels nicht verantwortlich

Dem Mieter brach der Briefkastenschlüssel ab. Der Vermieter sah darin einen Verstoß gegen die Obhutspflichten des Mieters und verlangte von ihm den Ersatz der entstandenen Kosten.
Der Vermieter scheiterte vor Gericht. Es gäbe zwar eine Sorgfaltspflicht des Mieters, auch mit dem Schlüssel pfleglich umzugehen. Hier sei aber nicht erkennbar, dass er dagegen verstoßen habe. Üblicherweise brächen Mieter nicht die Schlüssel ab, sondern die Schlüssel würden einfach wegen Materialermüdung abbrechen. Ein Mieter müsse sich deshalb auch nicht dafür rechtfertigen. Es bleibe dem Vermieter überlassen, die Schuld des Mieters nachzuweisen.
Die DAV-Miet- und Immobilienrechtler weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei einem Verlust des Schlüssels der Mieter durchaus die Kosten für einen Ersatz der Schließanlage tragen müsste.
Informationen: www.mietrecht.net

11Mai/10

Kein Geld für Griechenland

Die Schwägerinnen erwarben gemeinsam ein Anwesen in Griechenland. Die Klägerin wollte Zahlungen für die von ihr geleistete Pflege des Gartens in diesem Anwesen sowie anteilige Nebenkosten für Strom, Trink- und Brauchwasser, Heizöl, Dienstleistungen und Reparaturen von ihrer Schwägerin einklagen. Die Beklagte wehrte sich mit dem Argument, dass die verbrauchsabhängigen Kosten nach dem konkreten Verbrauch abgerechnet werden sollten. Die Klägerin halte sich wesentlich längere Zeit in Griechenland auf. Darüber hinaus habe ihre Schwägerin keine Belege für die Nebenkosten vorgelegt.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Für eine Kostenbeteiligung an den erbrachten Gartenarbeiten gäbe es keine Grundlage. Weder sehe das Gesetz dies vor, noch habe es eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Schwägerinnen gegeben.
Für eine anteilige Erstattung der Nebenkosten hätte die Klägerin Quittungen vorgelegen müssen. Die Tochter der Klägerin hätte als Zeugin im Wesentlichen nur wiedergeben können, was ihre Mutter gesagt hatte. Dies sei keine überzeugende Grundlage. Es wäre für die Klägerin notwendig gewesen, eine Gesamtkostenaufstellung und entsprechende Quittungen vorzulegen.
Informationen: www.mietrecht.net

11Mai/10

O-Ton: Rettungskosten für Unfallopfer

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die Unfallfahrerin:

O-Ton: Sie war sehr schwer verletzt und die Rettungskräfte durchsuchten danach noch die nähere Umgebung nach möglichen Beifahrern, weil die Autofahrerin angeblich gesagt hatte, dass sie nicht allein im Wagen gefahren sei. Nach Abschluss der Rettungsaktion – es wurde niemand gefunden – wurden der Autofahrerin die Kosten für die Suchaktion in Höhe von 1.400 Euro in Rechnung gestellt und sie weigerte sich, diese Kosten zu bezahlen. – Länge 22 sec.

Das Gericht gab der Autofahrerin recht. Durch ihre Verletzungen habe sie am Unfallort keine verlässigen Angaben über Beifahrer machen können.
Infos und Tipps bei Verkehrsunfällen wie diesem findet man unter www.schadenfix.de.

 

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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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11Mai/10

Fusion von Unternehmen: Transparenz entscheidend

Analog gilt dieses Vorgehen auch für die Anforderungen an Dienstleistungen, Prozesse und Compliance, die an die gemeinsame IT gestellt werden.
Eine der wichtigsten Anforderungen auf dem weiteren Weg bleibt die Transparenz. Leider wird dem in der Praxis nur eine untergeordnete Bedeutung zugemessen, die oft später teuer bezahlt werden muss, so die Erfahrung von MittelstandsWiki-Autor Thomas Luther von ncc Management Consultants GmbH. Neue Kosten entstehen durch verlängerte Integrationsphasen und entgangene Synergieeffekte, höhere Betriebs- oder Entwicklungskosten oder ausbleibenden Geschäftserfolg.

11Mai/10

O-Ton + Magazin: Unfall bei Rot

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die hohe Mithaftung des Kindes:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Unfall bei Rot – Elfjährige trifft hohe Mitschuld

Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. So urteilte das Landgericht Hamburg. Das Mädchen wollte seinen Schulbus noch erreichen, rannte über die Straße und übersah einen Transporter.

Beitrag:

O-Ton: SFX (Bremsen)

Es war eine Sache von wenigen Sekundenbruchteilen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein elfjähriges Mädchen rannte auf dem Weg zur Schule zum Schulbus, der bereits im Gange war abzufahren. Und weil sie den Schulbus noch erreichen wollte, ist sie bei einer roten Ampel über die Straße gelaufen. Es kam zum Unfall mit einem Transporter, bei dem das Mädchen schwer verletzt wurde. – Länge 20 sec.

Und am Transporter entstand Totalschaden. Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte, erklärte, es sei noch bei Grün auf die Fahrbahn gelaufen. Und: Der Fahrer des Transporters sie sehen müssen.

O-Ton: SFX

Zu dem Unfall sei es gekommen, weil der Transporter zu schnell und außerdem noch bei „rot“ gefahren sei. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld. Sie bekam es auch, allerdings: Das Mädchen war mitschuldig, entschieden die Richter – und müsse 70 Prozent allein tragen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.

Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs – die Grundlage bei der Schadensbemessung – ja höher ist. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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Magazin und O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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