23Mrz/10

O-Ton, Magazin + Gespräch: Tipps zum Energiesparen

Dr. Holger Krawinkel, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, gibt Tipps zum einfachen Energiesparen:

O-Ton: Das sind im Prinzip die drei Maßnahmen: also Beleuchtung – da kann ich kurzfristig etwas machen. Die Energiesparlampen sind auch nicht besonders teuer. Der zweite Schritt sind diese schaltbaren Steckerleisten, um meine elektronischen Geräte – Fernsehgeräte, Faxgeräte usw. – auch wirklich abzuschalten, wenn ich sie nicht brauche. Und der dritte Bereich sind einige Großgeräte – in der Regel die Kühlschränke und Gefriertruhen. Bei den anderen – Waschmaschinen und Geschirrspüler – sind die Unterschiede zwischen den alten Geräten und den neuen Geräten nicht so groß. Da würde ich wirklich warten, bis das Gerät tatsächlich den Geist aufgegeben hat und dann würde ich es austauschen. – Länge 30 sec.

Bei Fragen sollte man sich von einem Elektrohandwerker, Energieberater oder Architekten in der Nähe beraten lassen, also dem Fachpublikum der Messe.

Kollegengespräch: Deutsche verschenken 14 Milliarden Euro pro Jahr durch ungenutzte Energie-Einsparpotenziale

Anmoderation: Die Bundesbürger verschenken jährlich 14 Milliarden Euro, weil sie Möglichkeiten zum Energiesparen nicht nutzen. Das ergab eine Umfrage der Messe Frankfurt zur Light+Building, der Weltleitmesse für Architektur und Technik in Frankfurt/M. Und weiter: Mehr als 80 Prozent der Deutschen unterschätzen die Energie-Einsparpotenziale im eigenen Haushalt.

Antonia Esser in Frankfurt:

1. Wir reden doch schon seit langem über Energiesparen, woran liegt es denn, dass immer noch so viel Geld im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster rausgeht?

Die Antwort ist relativ simpel: Reden allein genügt nicht! Nur ein Drittel der Bundesbürger informiert sich regelmäßig, wie im eigenen Haushalt Energie eingespart werden kann, sagen beispielsweise die Experten der Messe Frankfurt. Rund 2.200 Aussteller sind bei der Fachmesse Light+Building 2010 dabei und zeigen, was in Zukunft beim Energiesparen effektiv und angesagt ist sowie obendrein auch noch schön aussehen kann.

2. Wenn das eine Fachmesse ist, wo kann ich mich da als Verbraucher informieren?

Na, erstens sind die neuesten Messetrends sofort verfügbar – und zweitens beraten Elektrohandwerker, Energieberater, Architekten, Planer und viele andere mehr, also das Fachpublikum der Messe, dazu gern. Und drittens haben wir auch beim Bundesverband der Verbraucherzentrale nach gefragt, was man sofort daheim umsetzen kann. Energieexperte Holger Krawinkel empfiehlt unbedingt den Abschied von der Uralt-Glühbirne:

O-Ton: Sie sind natürlich wenig effizient, verbrauchen viel Strom und heizen eigentlich mehr, als dass sie für die Beleuchtung sorgen. Deswegen ist es sehr sinnvoll auf Energiesparlampen umzustellen. Da wird es auch neue Technologien geben, so genannte LEDs. – Länge 12 sec.

Und: Licht lässt sich immer mehr intelligent steuern – durch Sensoren, Bewegungsmelder oder Dimmer. Da sollte man sich einfach mal beraten lassen, was für die eigenen vier Wände am besten passt.

3. Neben Licht sind ja Waschmaschinen usw. die größten Stromfresser. Soll ich die jetzt einfach entsorgen?

Kommt drauf an: Waschmaschinen und Geschirrspüler, so der Tipp, nicht unbedingt. Aber gerade ältere Kühlschränke und Gefriertruhen können pure Stromfresser sein. Holger Krawinkel:

O-Ton: Da empfiehlt es sich, mal ein Messgerät auszuleihen und zu sehen, was verbraucht der Kühlschrank, was verbraucht die Gefriertruhe, um dann zu entscheiden, ob das Gerät eventuell ausgetauscht werden soll. – Länge 10 sec.

Mit einem intelligenten Stromzähler – Fachleute sprechen von einem „Smart Meter“ – kann man den Verbrauch und auch günstigere Stromtarife genau bestimmen. Je nach Gerät wird das dann ganz bequem auf dem Display angezeigt, mit oft verblüffenden Zahlen, was der alte Kühlschrank oder die betagte Gefriertruhe verbraucht. Sind die Geräte deutlich älteren Datums, ist die Neuanschaffung meist die günstigste Variante – weil sich der Kauf schon innerhalb kurzer Zeit dank geringerer Stromrechnung bezahlt macht. Weiteres Geld lässt sich sparen, indem man etwa die Spülmaschine erst im günstigeren Nachttarif einschaltet.

Verabschiedung.

Magazin: Energiespartipps für den Haushalt

Anmoderation: Die gute alte 100 Watt-Glühbirne ist schon Geschichte, bald kommt auch das Aus für geringere Stärken. Energiesparlampen und LED-Technologie nehmen ihren Platz ein. Aber es tut sich noch weit mehr. Die Light+Building 2010 ist die Weltleitmesse für Architektur und Technik in Frankfurt, da werden die neuesten Trends präsentiert. Das Schwerpunkthema der Messe in diesem Jahr lautet Energieeffizienz.

Beitrag:

Zum Auftakt eine Zahl aus dem jüngst beschlossenen Bundeshaushalt 2010: Der Verkehrsminister kann über reichlich 14 Milliarden Euro für Investitionen verfügen – und das sind mehr als die Hälfte der gesamten Investitionsausgaben des Bundes.

O-Ton: SFX (Münzenklappern)

14 Milliarden Euro verschenken die Bundesbürger aber auch jährlich allein dadurch, dass sie Möglichkeiten zum Energiesparen nicht nutzen! Das ergab eine Umfrage der Messe Frankfurt zum Auftakt der Fachmesse Light+Building.

O-Ton: SFX (Münzenklappern)

Aber: Wie kann man nun persönlich ein bisschen von der gigantischen Summe einsparen? Holger Krawinkel, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, empfiehlt einen Mix – am Anfang steht der Einsatz von Energiesparlampen:

O-Ton: Die Technik ist sehr vielfältig, da kann ich sicher davon ausgehen, dass sich LEDs oder später auch organische LEDs viel stärker auf dem Markt durchsetzen werden als das vielleicht bei Energiesparlampen heutiger Prägung der Fall ist. – Länge 13 sec.

Große Hersteller investieren viel Geld in die Forschung, in Frankfurt werden da erstaunliche Ergebnisse gezeigt. Daheim kann man aber auch jetzt schon sparen – nicht nur bei den Lampen:

O-Ton: Das ist eine Maßnahme, die andere Maßnahme ist die Verwendung von schaltbaren Steckerleisten, um Geräte, die im Stand by-Verbrauch sind und nicht wirklich abgeschaltet werden können, tatsächlich vom Netz zu trennen. – Länge 12 sec.

Tipp Nummer drei: Man sollte man genau prüfen, was der alte Kühlschrank oder die betagte Gefriertruhe verbraucht. Sind die Geräte deutlich älteren Datums, ist die Neuanschaffung meist die günstigste Variante – weil sich der Kauf schon innerhalb kurzer Zeit dank geringerer Stromrechnung bezahlt macht. Mit einem intelligenten Stromzähler – Fachleute sprechen von einem „Smart Meter“ – kann man den Verbrauch und den günstigsten Stromtarif genau bestimmen.

O-Ton: SFX (Münzenklappern)
   
Wer jetzt sagt: Das klingt mir alles zu kompliziert – kein Problem! Bei der Light+Building in Frankfurt werden nicht nur die neuesten Trends gezeigt – sie sind danach auch sofort verfügbar. Elektrohandwerker, Energieberater, Architekten, Planer und viele andere mehr, also das Fachpublikum der Messe, beraten dazu gern.

Absage

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23Mrz/10

O-Ton: Tiere verringern Erbschaftssteuer nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton: Damit man die Aufwendungen für die Pflege des Tieres absetzen kann, ist es notwendig, dass dies auch so im Testament festgelegt wird. Wer generell erbt – und zur Erbmasse gehört auch ein Hund – der kann diese Kosten nicht absetzen, wenn nichts dazu im Testament steht. – Länge 13 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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23Mrz/10

O-Ton + Magazin: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Haftung

Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss grundsätzlich bei einem Unfall auch einen Teil des Schadens bezahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Unfallgegner ganz überwiegend die Schuld trägt – beispielsweise, wenn er von der Auffahrt direkt nach links auf die Überholspur zieht. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Das wissen die wenigsten: Die Richtgeschwindigkeit ist zwar kein Tempolimit. Aber wenn es kracht, ist derjenige auch mit dran, der mehr als 130 Stundenkilometer gefahren ist – auch wenn er unschuldig ist. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.

So hat es das Oberlandesgericht Jena entschieden – nachdem der Fall noch einmal haargenau rekonstruiert worden war:

O-Ton: Von hinten kam der BMW mit 170 Sachen an – und es kam zur Kollision.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Klägerin wollte zunächst Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro haben. – Länge 10 sec.

Das Oberlandesgericht aber schmetterte diese Wünsche gnadenlos ab, sagt Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass die Klägerin von dem BMW-Fahrer keinerlei Zahlung verlangen kann. Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h haftet dieser nicht mit. Weil sie nämlich besonders gefährlich verhalten hat. Man sollte also nicht von der Einfädelspur direkt auf die Überholspur wechseln. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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23Mrz/10

O-Ton + Magazin: Kündigung des Fitnessstudios möglich

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil.

O-Ton: Schließlich habe der Betreiber die monatliche Barzahlung der Kundin abgelehnt, dazu war sie ja bereit. Im Vertrag hat sich nichts dazu gefunden, dass Barzahlung ausgeschlossen ist. Und im Vertrag gab es auch keine Regelung, dass bei Barzahlung immer drei Monate im Voraus bezahlt werden müssen. Deshalb habe sie den Vertrag kündigen können. – Länge 17 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Barzahlung unerwünscht – Kündigung des Fitnessstudios möglich

Wenn sich ein Fitnessstudio weigert, die Mitgliedsbeiträge in bar anzunehmen, kann der Kunde fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass im Vertrag die Barzahlung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. So entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass eine Kundin den Betreiber des Fitnessstudios ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie gerade umgezogen ist, noch kein Konto hat und deshalb zunächst erst einmal bar zahlen möchte. – Länge 10 sec.

… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Der Studiobetreiber sagte daraufhin „kein Problem“ – und sie hat die ersten beiden Monatsbeiträge in bar bezahlt.

O-Ton: SFX

Dann aber wollte der Besitzer des Studios doch eine Bankverbindung zur Abbuchung. Oder: Unsere Sportlerin müsste drei Monatsbeiträge im Voraus bezahlen.

O-Ton: Nachdem die Kundin nochmals von einer Mitarbeiterin angesprochen worden ist, hat sie ihre Sachen gepackt und ist gegangen – und sah damit den Vertrag als gekündigt an. – Länge 10 sec.

Die Tür fiel ins Schloss.

O-Ton: SFX

Für die Kundin war damit die Sache erledigt. Nicht aber für den Betreiber des Fitnessstudios. Er wollte alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit von 24 Monaten haben, insgesamt fast 1.600 Euro. Die Kundin zahlte nicht, er klagte daraufhin und verlor. Rechtsanwalt Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Schließlich habe der Betreiber die monatliche Barzahlung der Kundin abgelehnt, dazu war sie ja bereit. Im Vertrag hat sich nichts dazu gefunden, dass Barzahlung ausgeschlossen ist. Und im Vertrag gab es auch keine Regelung, dass bei Barzahlung immer drei Monate im Voraus bezahlt werden müssen. Deshalb habe sie den Vertrag kündigen können. – Länge 17 sec.

Und das Gericht betonte auch: Da die Frau das Fitnessstudio verlassen hat und nicht mehr hingegangen sei, habe sie das Kündigungsrecht stillschweigend ausgeübt. Dass die fristlose Kündigung schriftlich erfolgen sollte, sei ebenfalls nicht vereinbart gewesen.
Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen – und Ansprechpartner für den Fall, dass man sich erfolgreich gegen falsche Ansprüche wehren will.

Absage

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23Mrz/10

O-Ton: Begrenzte Wahl bei Studienfachwechsel

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Anrechnungsbescheid gesagt hat: Also, der könnte jetzt im dritten Semester anfangen und könnte sich die ersten beiden sparen. An der Uni, die er sich ausgesucht hatte, war es allerdings nicht möglich, an ungeraden Fachsemestern anzufangen. Also hat er gesagt: Wenn es im dritten nicht geht, gehe ich zum zweiten Semester. Da hat die Uni gesagt: Nee, nee, das geht nicht. Du kannst immer nur zum ersten Semester oder zu dem Semester, das sich aus Deinem Anrechnungsbescheid ergibt – hier also das dritte Semester. Wenn in dem Bescheid das zweite Semester gestanden hätte, hätte es kein Problem gegeben. – Länge 28 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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