15Mrz/10

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision mit Auto

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Absage.

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15Mrz/10

O-Ton: Trotz Blindheit Auto gefahren

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist nicht nur einmal geschehen, sondern mehrmals. Woraufhin er vom Amtsarzt untersucht wurde und es stellte sich – welche Überraschung – das er gar nicht blind war. Daraufhin musste er natürlich den Schwerbehindertenausweis abgeben und die Zahlungen, die er von der Landesblindenstelle erhalten hatte, zurück erstatten und hat für die Zukunft kein Geld mehr bekommen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15Mrz/10

O-Ton: Stornierung der Maut über Internet

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, über Stornierungsmöglichkeiten in solchen Fällen:

O-Ton:  Das geht nur auf dem Wege, dass der Lastkraftwagenfahrer persönlich zum Zahlstellenterminal geht und sagt: ´Ich fahre diese Strecke nicht´ und dann bekommt man das Geld zurück.  Das ist deswegen nicht online möglich, weil man dann ja betrügen könnte. Man wäre die Strecke schon gefahren und würde es dann über das Internet korrigieren. Da gäbe es ja keine Kontrollmöglichkeit. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu  www.verkehrsrecht.de.

 

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14Mrz/10

O-Ton + Magazin: Schaden am Auto nach Diebstahl

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Nach Diebstahl wird auch Schaden am Auto ersetzt

Wenn Räuber bei ihrem Beutezug das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Versicherungsschutz ist eine feine Sache – wenn man ihn hat. Aber: Nur auf die „geizigen“ Versicherungen zu schimpfen, ist auch nicht immer richtig, meint Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das liegt auch daran, dass unsere Prämien gering bleiben. Wenn die alles bezahlen würden, müssten wir als ´andere´ Versicherungsnehmer ja höhere Prämien bezahlen. – Länge 8 sec.

Und im Einzelfall kann beim Streit auch ein Anwalt helfen und die berechtigen Ansprüche durchsetzen – so wie hier:

O-Ton: Bei einem Cabrio wurde das Verdeck aufgeschnitten, um eine Lederjacke zu entwenden, die sich im Wagen befand. Die Lederjacke war nicht versichert, aber für das Auto bestand eine Teilkasko. – Länge 12 sec.

Durch den Schnitt im Cabriodach entstand ein Schaden am Fahrzeug in Höhe von mehr als 800 Euro. Nach Abzug seiner Selbstbeteiligung verlangte er knapp 700 Euro von seiner Versicherung. Diese weigerte sich zu zahlen. Schäden am Kraftfahrzeug, die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, so meinte die Versicherung, seien nicht mitversichert.

O-Ton: SFX

Doch da entschied das Gericht klipp und klar – und auch zugunsten des Versicherten. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

14Mrz/10

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision mit Auto

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

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