09Feb/10

O-Ton: Sprachkurs im Ausland absetzbar

So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Finanzamt hat gesagt, nein, also im Ausland, das hat doch zu sehr einen privaten Charakter und ist zu sehr mit Urlaubsfreuden verbunden. Deshalb kannst Du das nicht absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gesagt, was wollt Ihr denn? Das ist doch genau auf ihn zugeschnitten. Um seinen Beruf auszuüben, braucht er zwei Fremdsprachen – er will Spanisch lernen. Man kann das sowieso besser in einem Umfeld, wo das auch gesprochen wird, wie in Mexiko. Außerdem hat er nur die Kosten für den Kurs geltend gemacht. Es dienst also der Sicherung seines Berufes – also abzugsfähig. – Länge 28 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb/10

O-Ton: Augen auf im Supermarkt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also wer da hinfällt und sich verletzt, der kann den Supermarktbetreiber in der Regel nicht haftbar machen. Etwas anderes wäre nur, wenn die Wege sehr zugestellt sind, wenn ich mich durchquetschen muss und deshalb hinfalle. Oder das bekannte Salatblatt im Gemüsebereich. Der Supermarktbetreiber ist nämlich verpflichtet, diesen immer sauber zu halten, damit keiner auf diesen Dingen ausrutscht. – Länge 20 sec.  

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb/10

O-Ton: Perlwein darf „Paradiesecco“ heißen

Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft über den Fall:.

O-Ton: Geklagt hatte ein Mitbewerber, der gesagt hatte: Ja, das hört sich aber sehr nach der Deidesheimer Weinlage „Paradiesgarten“ an. Jeder kennt die natürlich, die ganze Welt kennt die! – Nein, dem ist nicht so, deshalb hat das Gericht gesagt: Normale Verbraucher für ein Produkt, was bundesweit und auch noch im europäischen Ausland vertrieben wird, die erkennen bei „Paradiesecco“ nicht unbedingt, dass es sich hier um die Deidesheimer Weinlage „Paradiesgarten“ handelt. Also: Kein Wettbewerbsvorteil, keine Irreführung des Verbrauchers, der Perlwein darf weiter so vertrieben werden. – Länge 29 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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09Feb/10

O-Ton: Kein Anspruch auf freien Tag an Karneval

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann also nicht den Arbeitgeber verpflichten, über normale gesetzliche Pflichten, zu denen er verpflichtet ist, hinaus, Freiräume oder Freizeiten zu gewähren. Das ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die ich nicht einklagen kann. Rosenmontag oder auch Weiberfastnacht ist kein vergleichbarer Feiertag wie Neujahr oder der Tag der Deutschen Einheit. – Länge 20 sec.

Weitere Information dazu zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb/10

O-Ton: Abschleppen am Rosenmontagszug erlaubt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem Tipp für alle Autofahrer:

 

O-Ton: An Rosenmontag kann auch kurzfristig abgeschleppt werden, der Zug muss ordentlich durchkommen, der Karnevalszug. Und deshalb: Auch wer sein Auto kurzfristig abstellt, muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen, wenn der Abschleppunternehmer das Auto schon abschleppfertig gemacht hat und er kann es noch auslösen, muss er dennoch die Kosten dafür tragen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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