09Feb/10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb/10

O-Ton: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Zu Recht! Autofahrer müssen, selbst wenn sie nicht schuld sind – nicht nur in der Karnevalszeit, aber auch dann – damit rechnen, dass ihnen Betrunkene vor den Wagen laufen können. D.h., wenn erkennbar ist, dass in der Kneipe gefeiert wird, da ist Leuchtreklame, da stehen Autos davor, möglicherweise noch mehrere Personen – also, die Geschwindigkeit reduzieren, damit man sicher vorbei fahren kann, ohne dass einem ein Betrunkener vor den Wagen läuft – für den man dann auch noch Schadensersatz zahlen muss. In dem Fall waren 25 %, obwohl der Autofahrer sich sonst an die Regeln gehalten hatte. – Länge 30 sec.

Alle Infos zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb/10

O-Ton + Gespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ein Gerichtstermin auf Rosenmontag gelegt wird, dann muss man den auch wahrnehmen und nicht denken, es sind ja die tollen Tage und eigentlich passt mir das nicht. Und wenn der Richter auch noch den Antrag auf Verlegung dieses Termins wegen Rosenmontag ablehnt, dann muss man sich auch an alles halten, was an diesem Termin abgesprochen worden ist. Die Pappnase hat man selber auf, wenn man das nicht ernst nimmt, was da besprochen worden ist. – Länge 17 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag ernst nehmen!

Auch wenn das Rheinland am Rosenmontag meist im Ausnahmezustand ist – die Gerichte arbeiten. Und darum muss man entsprechende Termine auch ernst nehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin weist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz hin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski ist Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft und antwortet auf folgende Fragen:

1.    Wie ist die Rechtslage?

2.    Wie war der Fall genau?

3.    Das Urteil verblüfft besonders, weil es einer Karnevalshochburg kommt?

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb/10

Franz: Opel begeht „betriebswirtschaftliches Harakiri“

Zu der Ankündigung von Opel-Chef Nick Reilly, in den nächsten fünf Jahren elf Milliarden Euro in die Neuausrichtung von Opel zu investieren, sagte Franz, der als Arbeitnehmervertreter zugleich auch stellvertretender Aufsichtsratschef von Opel ist: „Die elf Milliarden sind eine schöne Absichtserklärung. Mehr aber noch nicht. Der entscheidende Punkt wird sein, wer wird das bezahlen.“ Realistischerweise müsse auch General Motors einen spürbaren Beitrag zur Restrukturierung leisten, forderte Franz. „Da halte ich es wie Ministerpräsident Roland Koch.“ Koch hatte zuvor schon eine deutliche Beteiligung von GM an den Restrukturierungskosten gefordert, bevor Opel mit öffentlichen Mitteln aufgerichtet werden.

Franz betonte, dass die Arbeitnehmer weiterhin nicht zu Eingeständnissen bereit seien, wenn massiv Arbeitsplätze abgebaut würden wie im Falle der geplanten Schließung des Werkes in Antwerpen. „Wir werden das nicht akzeptieren. Diese Haltung ist eindeutig, von England bis Spanien.“ Zugeständnisse würden die Arbeitnehmer nur bei entsprechenden Garantien machen, sagte Franz. „Wir wollen zur Sicherheit am Unternehmen beteiligt werden. Ohne Sicherheiten gibt es nichts von uns.“
Einen Plan B für den Fall des Scheiterns der Sanierungsfinanzierung sehe er nicht, sagte Franz. „Falls die erhofften Kreditzusagen oder Kreditbürgschaften nicht kommen, ist die Restrukturierung so nicht umzusetzen.“

Die Empfehlung der IG Metall an den Bund und die Länder, den Opel-Sanierungsplan nicht mit Staatsgeldern zu unterstützen, wollte Franz zunächst nicht kommentieren. Zunächst müsse man den Plan im Detail kennenlernen.

09Feb/10

O-Ton + Magazin: Betrunken gestürzt – keine Versicherung

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Mann hat behauptet, seine Reaktionsfähigkeit sei durch seinen Alkoholkonsum nicht beeinträchtigt gewesen. Das Gericht hat aber gesagt, im Straßenverkehr nimmt man ab zwei Promille immer an, dass die Reaktionszeit herabgesetzt ist. Und im Gebirge müsste man solche strengeren Anforderungen auch stellen. Deshalb haben sie gesagt: Hier muss die Versicherung nicht zahlen, sondern es gilt der Maßstab, man braucht Geschick und geistige Aufmerksamkeit und wenn man besoffen ist, hat man die nicht. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Stark betrunken gestürzt – Versicherung zahlt nicht

Anmoderation: Gerade jetzt zur Karnevalszeit kann man ja auch mal einen über den Durst trinken. Autofahren verbietet sich dann sowieso, allerdings sollte man auch als Fußgänger vorsichtig sein. Denn wer betrunken stürzt, hat möglicherweise keinen Versicherungsschutz.

Beitrag:

So hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn jemand mehr als zwei Promille im Blut hat, dann ist davon auszugehen, dass ein Sturz oder Unfall auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen ist. – Länge 8 sec.

Im konkreten Fall ging es um einen Bergsteiger. Der Mann war in den Bergen herumgekraxelt und gestrauchelt.

O-Ton: SFX

Er rutschte einen Abhang hinunter und kam allein nicht wieder auf die Beine, er brauchte medizinische Hilfe. Doch die Retter wunderten sich über „Fahne“ des Mannes und nahmen ihm Blut ab.

O-Ton: Zwei Stunden nach dem Unfall wurden bei dem Mann immer noch 2,67 Promille festgestellt. Die Versicherung hat gesagt: In diesem Fall zahlen wir nicht. – Länge 9 sec

Doch der Mann pochte auf seinen Versicherungsschutz und zog vor Gericht – erfolglos. Denn die Richter waren der Meinung: Er habe den Unfall aufgrund der Trunkenheit selbst zumindest mitverursacht. Die Reaktionsfähigkeit sei bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentration gestört.

O-Ton: Der Mann hat behauptet, seine Reaktionsfähigkeit sei durch seinen Alkoholkonsum nicht beeinträchtigt gewesen. Das Gericht hat aber gesagt, im Straßenverkehr nimmt man ab zwei Promille immer an, dass die Reaktionszeit herabgesetzt ist. Und im Gebirge müsste man solche strengeren Anforderungen auch stellen. Deshalb haben sie gesagt: Hier muss die Versicherung nicht zahlen, sondern es gilt der Maßstab, man braucht Geschick und geistige Aufmerksamkeit und wenn man besoffen ist, hat man die nicht. – Länge 25 sec.

Noch ein Tipp: Wenn Alkohol im Spiel ist, kommt es nicht nur bei Unfällen im Straßenverkehr auf eine gute Beratung an. Den passenden Anwalt finde man unter 0 18 05 / 18 18 05 oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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