09Feb/10

O-Ton + Magazin: Karnevalsmuffel haben schlechte Karten

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Und deshalb muss nicht um 22 Uhr die Musik aus sein, sondern die Fete darf auch mal bis 24 Uhr gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der andere Tag in der Gegend, wo die Fete stattfindet, üblicherweise arbeitsfrei ist. Das heißt, am Sonntag Abend darf ich richtig doll feiern, denn Rosenmontag ist meist frei. – Länge 12 sec

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

Magazinbeitrag: Karnevalsmuffel haben schlechte Karten

Anmoderation: In der fünften Jahreszeit müssen Karnevalsmuffel zurück stecken. Sie müssen es ertragen, wenn es auch nach 22 Uhr laut wird. So hat das Oberverwaltungsgericht entschieden – wo? In Rheinland-Pfalz!

Beitrag:

O-Ton: SFX

Kappensitzungen und Weiberfastnacht waren dem Ehepaar ein Graus. Ausgelassenheit, Frohsinn und Spaß waren nicht sein Ding!

O-Ton: SFX

Darum zogen sie schon mal vor Beginn der fünften Jahreszeit vor Gericht: Wenn sich die Nachbarn schon die Pappnase aufsetzen, dann sollten sie das vor allem weitgehend geräuschlos tun, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Bei allen Veranstaltungen, wie an Karneval üblich, war halt zu vermuten, dass es ordentlich Krach gibt. Nämlich Lärm – man singt, die Musik wird aufgedreht und man ist auch sonst ganz lustig. Und die Nachbarn, denen war das eigentlich ein Dorn im Auge. Das waren so Karnevalsmuffel und die hatten wirklich Angst, dass die Lautstärke über 22 Uhr sie belästigen wird und klagten gegen die Genehmigung der Feten. – Länge 18 sec.

Die Richter allerdings hatten dafür kein Verständnis: Diese Veranstaltungen sind so selten und gehören auch zum Brauchtum. Auch wenn es voraussichtlich mal lauter wird, ist das darum zumutbar.

O-Ton: SFX

O-Ton: Und deshalb muss nicht um 22 Uhr die Musik aus sein, sondern die Fete darf auch mal bis 24 Uhr gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der andere Tag in der Gegend, wo die Fete stattfindet, üblicherweise arbeitsfrei ist. Das heißt, am Sonntag Abend darf ich richtig doll feiern, denn Rosenmontag ist meist frei. – Länge 12 sec

Übrigens: Streit in der Nachbarschaft kann viele Gründe haben, ein Anwalt kann bei der Klärung der Rechtslage helfen und Prozesschancen ausloten. Infos zu diesem Fall und zum Anwalt in der Nähe gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

O-Ton: SFX

Absage

 

++++++++++++

O-Ton, und Magazin,  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.  

09Feb/10

O-Ton: Nach Weihnachten und Neujahr mehr Trennungen

Swen Walentowski:

O-Ton: Die Deutsche Anwaltauskunft hat tatsächlich eine Nachfragesteigerung von über 35 Prozent jetzt nach Weihnachten und Neujahr festgestellt. Das gleiche lässt sich aber auch auf die Urlaubszeit übertragen, immer wenn die Familien über einen längeren Zeitraum zusammen sind, treten Konflikte zu Tage, für die im Alltag kein Platz ist. – Länge 20 sec.

Und falls Sie einen Experten benötigen – Familienrechtsanwältinnen und –anwälte findet man unter www.anwaltauskunft.de.

++++++++++++

O-Ton und  Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

08Feb/10

Abschleppen am Weg des Rosenmontags erlaubt

Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in einem gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken markierten Flächen. Der Abstellplatz des Fahrzeugs befand sich außerdem auf einer im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Straße in Koblenz. Nachdem sie den ermittelten Halter nicht erreichen konnte, veranlasste die beklagte Stadt gegen 11:00 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Als der Wagen schon abschleppfertig war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte ihn selbst. Die Beklagte forderte vom Kläger für den abgebrochenen Abschleppvorgang die Bezahlung der Kosten.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte der Betroffene und verwies zur Begründung unter anderem auf seinen Ausweis für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Er trug vor, er habe das Fahrzeug dort abgestellt, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Der angetroffene Arzt habe ihm jedoch mitgeteilt, dass der Praxisbetrieb ruhe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, habe die erhobenen Kosten zu zahlen. Die Stadt sei berechtigt gewesen, das Abschleppen des Fahrzeugs anzuordnen, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von zum Parken gekennzeichneten Flächen grundsätzlich einen Verkehrsverstoß darstelle. Der Kläger könne sich hier nicht auf die ihm erteilte Ausnahmegenehmigung berufen. Dies setze nämlich voraus, dass es für ihn zu einem nachvollziehbaren Zweck erforderlich gewesen wäre, dort zu parken. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Kläger habe nach Überzeugung des Gerichts am Rosenmontag die benannte Arztpraxis nicht aufgesucht. Der als Zeuge vernommene Arzt habe nämlich schlüssig und überzeugend dargelegt, dass er sich an diesem Tag nicht in Koblenz aufgehalten habe und in der Praxis an diesem Tag auch keine Mitarbeiterin gewesen sei.

Die Anordnung der Beklagten, den Pkw abzuschleppen, sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Im verkehrsberuhigten Bereich sei das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedürfe. Anhaltspunkte, von diesem Grundsatz abzuweichen, hätten nicht bestanden. Vielmehr sei die Abschleppmaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Rosenmontagszug geboten gewesen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de.

05Feb/10

Experten: Krisenmanagement „unprofessionell“

Er bezeichnete das Verhalten von Toyota als „suboptimal“.
Unterdessen gerät auch das Krisenmanagement von Toyota immer mehr in die Kritik. „Spätestens seit dem Verdacht, dass Todesfälle denkbar sind, hätte man sofort  konsequent handeln müssen“, betonte Bratzel. „Wenn Toyota schon länger von den Problemen Kenntnis hatte, hätten sie eher die Reißleine ziehen müssen“, kritisierte Willi Diez, Chef des Instituts für Automobilwirtschaft der Hochschule Geislingen. Der Umgang mit den Rückrufen haben bei ihm „einen eher unprofessionellen Eindruck hinterlassen“.
Burkhard Weller, Sprecher der deutschen Toyota-Händler, bezeichnete die mangelhafte Kommunikation als Hauptproblem: „Das Thema hat uns kalt erwischt.“

05Feb/10

Daimler baut Servicenetz für Elektroautos aus

„Innovationsprozesse kann man nicht aus dem Stand zur Großserie führen“, warnte der Manager mit Blick auf Wettbewerber. Die erforderlichen Vorlaufzeiten für den Aufbau eines kompetenten Servicenetzes für Elektromobilität seien nicht zu unterschätzen, auch wenn demnächst bei anderen Herstellern ebenfalls Elektroautos in den Verkaufsräumen stünden.
Daimler wird noch im laufenden Jahr die ersten 1.000 E-Smarts an Leasingkunden ausliefern. Ab 2012 sollen jährlich mindestens 10.000 E-Smarts produziert werden. Elektroautos würden die Strahlkraft der Marke Daimler nicht schmälern, zeigte sich Weber überzeugt. „Der Antriebsstrang wird auch im Elektrozeitalter zum Markenkern von Daimler gehören.“