26Jan/10

„Stiefkind“ des Schadensersatzrechtes

Die Berechnung des Haushaltsschadens ist sehr kompliziert. Kein Betroffener kann dies allein tun und der Versicherer zahlt nicht freiwillig, so dass man kompetente Hilfe eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwalts benötigt.

„Leider verzichten viele Geschädigte unwissentlich auf einen Teil ihrer Ansprüche, oft auf den so genannten Haushaltsführungsschaden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Es stellt das „Stiefkind“ des Schadensersatzrechtes dar.“

Bei der Bewertung der Höhe des Haushaltsführungsschadens kommt es in erster Linie auf eine präzise Darstellung der Tätigkeiten an, die die verletzte Person im Haushalt üblicherweise verrichtet. Tabellen sind zwar höchstrichterlich als Schätzgrundlage für die Bewertung der Haushaltstätigkeit zwischenzeitlich anerkannt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass über die bloße Anwendbarkeit dieser Tabellen hinaus, die konkrete Darstellung der Umstände als Einzelfall, als unwesentlich erscheinen.

Die Versicherungswirtschaft zahlt freiwillig kein Haushaltsführungsschaden. „Auf der sicheren Seite bei der Geltendmachung seiner Ansprüche ist ein Unfallopfer immer mit der Hinzuziehung eines DAV-Verkehrsrechtsanwalts“, erläutert Reitenspiess weiter. Die Verkehrsrechtsanwälte haben in der Vergangenheit ihre Mitglieder dementsprechend aufgeklärt und fortgebildet. Aus diesem Grund gebe es auch die Onlineplattform „www.schadenfix.de“ bei der Unfallopfer schnell und unkompliziert patente Hilfe erhalten können.

26Jan/10

Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis

Beispielsweise dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot für den Betroffenen existenzvernichtend wäre. Wichtig ist die Einzelfallgerechtigkeit. Nach Erfahrung der DAV-Verkehrsrechtsanwälte wird von den bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen, wie beispielsweise die nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist, durch die Gerichte kein Gebrauch gemacht. Dies sollte aber geschehen.

Außerdem ist eine Klarstellung bei der Ausnahme von dem Entzug der Fahrerlaubnis notwendig. Aufgrund des bestehenden Führerscheinrechts können zwar Fahrzeugarten wie Lkws vom Entzug der Fahrerlaubnis auf der strafrechtlichen Seite ausgenommen werden, jedoch gilt der Lkw-Führerschein nur in Zusammenhang mit einem geltenden regulären Führerschein. Wenn dieser entzogen ist, kann nach bisheriger Rechtslage auch kein Lkw gefahren werden.

„Im Vordergrund muss die Einzelfallgerechtigkeit stehen“, betont Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Im Spannungsfeld zwischen der Verkehrssicherheit und dem Individualinteresse des Einzelnen gelte es abzuwägen, inwiefern Ausnahmen von den gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen gerechtfertigt seien. Als Beispiel sei der Lkw-Fahrer, der seit Jahren ohne Beanstandung am Straßenverkehr teilnimmt, genannt. So sei es fraglich, ob es verhältnismäßig sei, diesen bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung, die er in seiner Freizeit mit dem Motorrad beging, mit einem existenzgefährdenden Fahrverbot zu belegen oder es für ausreichend zu erachten, das Führen von Lastkraftwagen vom Fahrverbot auszunehmen. „Es muss diskutiert werden, ob ein Fehlverhalten in der Freizeit zwingend Rückschlüsse auf die berufliche Fahreignung zulässt“, so Häcker weiter.

Das Strafgericht kann eine Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten vom Entzug der Fahrerlaubnis gewähren. Damit ist jedoch noch keine eingeschränkte Fahrberechtigung auf diese ausgenommene Fahrzeugart verbunden. „Zwingende Voraussetzung für den Lkw-Führerschein ist die Geltung eines allgemeinen Führerscheins“, erläutert Häcker. Ist dieser entzogen, könne die Führerscheinbehörde nicht das Fahren von Lkws gestatten. Häcker: „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, damit die vom Strafgericht bereits geprüfte Möglichkeit der Ausnahme von Fahrzeugarten auch verwaltungsrechtlich umgesetzt werden kann.“

26Jan/10

Fehlende Rechtsmittel gegen Idiotentest

Wer also untätig bleibt, kann sich gegen den Verlust nicht einmal wehren. Auch die Prüfer müssen überprüft werden. Zur Überprüfbarkeit des Gutachtens stellen Tonbandaufnahmen ein wirkliches Mittel dar. „Der Skandal ist, dass man sich gegen Entscheidungen des “Idiotentests„ nicht wehren kann“, erläutert Rechtsanwalt Christan Janeczek von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Werde ein MPU Gutachten nicht beigebracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar in sofort vollziehbarer Weise. Nach einem jahrelangen Verwaltungsverfahren könnte man dann erfahren, fehlerhaft behandelt worden zu sein. Die mit dem Führerschein ebenso verlorene Existenz kehrt aber nicht zurück. Ein Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU hat letztmalig der 41. Deutsche Verkehrsgerichtstag abgelehnt. „Die Verkehrsrechtsanwälte appellieren an den 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag, sich für Rechtsmittel auszusprechen“, so Janeczek weiter.

Damals wurde aber richtigerweise festgestellt, dass Akzeptanz und Transparenz der Begutachtung, aber auch die Überprüfbarkeit des Gutachtens und der Prüfer dadurch verbessert werden kann, dass Tonbandaufnahmen erfolgen. „Diese richtige Feststellung wurde leider nicht umgesetzt, so ist deren flächendeckende und verpflichtende Nutzung zu fordern“, so Janeczek weiter. Der Prüfer selbst bedarf der Überprüfung, da er bei der Beurteilung einer so wichtigen Frage, wie der Fahreignung, nicht die einzige und zugleich letzte Instanz sein könne.

„Derzeit ist die MPU für den Laien ein undurchdringliches, mythenumwobenes Glücksspiel, was allein schon der umgangssprachliche und nun auch für die Betitelung des Arbeitskreises verwendete Begriff des “Idiotentests„ belegt“, so Janeczek weiter. Das Problem der MPU sei somit nicht das Instrument an sich, sondern sein Umgang mit dem Begutachteten. Dazu gehöre auch, dass die MPU nur zu ihrem eigentlichen Zweck eingesetzt wird, nämlich bestehende Zweifel an der Fahreignung aus dem Weg zu räumen. Stimmen, die auch bei Straftaten außerhalb und ohne Bezug auf den Straßenverkehr die Anordnung einer MPU fordern, wollten eigentlich die abschreckende Wirkung des Begriffes nutzen. „Solche Bestrebungen sind von vornherein abzulehnen!“

26Jan/10

Bisherige Maßnahmen ausreichend

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt auch den Modellversuch „begleitendes Fahren ab 17“. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Einführung einer solchen dauerhaften Regelung gefordert.

„Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Leistungsbeschränkungen für junge Kraftfahrer stellen aus unserer Sicht keine Lösungsansätze dar. Insbesondere ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer in der Praxis schwer kontrollierbar und umsetzbar“, erläutert Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. Auch sei eine Leistungsbeschränkung praktisch nicht durchsetzbar. Eine solche Regelung würde eine Vielzahl von jungen Verkehrsteilnehmern faktisch vom Straßenverkehr ausschließen und ihnen die Möglichkeit nehmen, Fahrpraxis zu sammeln, wenn das elterliche Fahrzeug die Leistungsgrenze überschreiten würde. Es könnte wegen der Begrenzung finanzieller Mittel kein eigenes Fahrzeug für den „jungen Fahrer“ angeschafft werden.

26Jan/10

O-Ton+Gespräch: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

O-Ton: Der Kunde, der anruft, kann wählen zwischen einer bestimmten Musik, die er gern hören möchte, Witzen, Horoskopen, Fußball – also Sportnachrichten, an sich News und so etwas, damit einfach diese langweilige Zeit überbrückt wird. Und wir haben uns auch einen Zurück-Ruf-Service überlegt. Man ruft an und bekommt eine Zeit: In ungefähr zehn Minuten wird etwas frei. Und dann wird man angerufen und muss also nicht seine Zeit in dieser Warteschleife rumtrödeln. – Länge 21 sec.

Bei der Deutschen Post DHL hatten die Schüler eine Woche lang hospitiert und dann ihre weiteren Ideen wie Videotelefonie oder Chats für Callcenter präsentiert.

Magazin: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

Anmoderation:  Endlos in der Warteschleife? Das muss nicht sein. Zumindest, wenn es nach den Ideen von Gymnasiasten geht. Heute drücken sie zwar noch die Schulbank, aber mit der Initiative „Jugend denkt  Zukunft“ sind die Schüler jetzt schon in den Firmen unterwegs. Und machen sich so ihre Gedanken und schauen, was man besser machen könnte, zum Beispiel in einem Callcenter.

Text:

Jeder von uns kennt das: Anrufen bei einer Kundenhotline:

O-Ton: SFX – Klingelton

Und wenn der Klingelton verhallt, kommt eine aufmunternde Stimme:

O-Ton: SFX – Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Mitarbeiter. – Länge 4 sec.

Und das kann manchmal dauern. Das geht auch unterhaltsamer, so eine Idee der Schüler vom Potsdamer Einsteingymnasium. Ramona Schmidt:

O-Ton: Der Kunde, der anruft, kann wählen zwischen einer bestimmten Musik, die er gern hören möchte, Witzen, Horoskopen, Fußball – also Sportnachrichten, an sich News und so etwas. Und wir haben uns auch einen Zurück-Ruf-Service überlegt. Man ruft an und bekommt eine Zeit: In ungefähr zehn Minuten wird etwas frei. Und dann wird man angerufen und muss also nicht seine Zeit in dieser Warteschleife rumtrödeln. – Länge 19 sec.

Eine Woche lang waren die Schüler zu Gast in einem Callcenter bei der Deutschen Post DHL – und präsentierten danach ihre Ideen. Darunter auch einiges, was zunächst ganz verblüffend klingt. Philipp Hach:

O-Ton:  Und zwar, dass wir in Versuchsreihen rausfinden, welche Stimmen für die Anrufer am angenehmsten klingen; mit welchen Stimmenhöhen und -frequenzen männliche und weibliche Anrufer besonders positive Reaktionen verbinden. – Länge 15 sec

Wie das technisch funktionieren könnte – auch da hatten die Schüler schon einige Ideen. Aber: Nicht nur die Kunden, auch die Mitarbeiter dürfen hoffen, wenn die heutigen Gymnasiasten dann als Manager von morgen in die Firma kommen. Nadja Demitrowitz:

O-Ton: Also in wirklich großen Unternehmen kann man ja sagen, dass die Leute nicht mehr nur im Unternehmen arbeiten müssen. Zum Beispiel in so einem Callcenter bietet es sich ja an, dass man sagt: ´Gut, Leute, die gerade Kinder bekommen haben, die arbeiten dann von zuhause aus´.  Haben ihre Umwelt bei sich zuhause, fühlen sich wohl und sind dadurch auch motivierter. – Länge 16 sec.

Nach der Präsentation waren die Lehrerin wie auch die Post-Manager voll des Lobes über die Arbeit der Schüler. Und vielleicht sind die Ideen bald Realität….

Absage.

Kollegengespräch: Schüler-Ideen gegen Hotline-Warterei

Anmoderation:  Endlos in der Warteschleife? Das muss nicht sein. Zumindest, wenn es nach den Ideen von Gymnasiasten geht. Heute drücken sie zwar noch die Schulbank, aber mit der Initiative „Jugend denkt  Zukunft“ sind die Schüler jetzt schon in den Firmen unterwegs. Und machen sich so ihre Gedanken und schauen, was man besser machen könnte, zum Beispiel in einem Callcenter.  Sie haben jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt  – mit teilweise verblüffenden Erkenntnissen.

1. Frage: Matthias Tüxen war bei der Präsentation dabei, was haben sich denn die Schüler des Potsdamer Einsteingymnasiums ausgedacht:
2. Frage: Und was ist mit den Mitarbeitern in den Callcentern – haben die Schüler da auch Ideen?
3. Frage: Und wie haben die Post-Manager und die Lehrerin auf die Vorschläge reagiert?

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Kollegengespräch, Magazin und O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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