29Jan/10

Kollegengespräch + O-Ton: Sterne des Sports

BVR-Präsident Uwe Fröhlich:

O-Ton: Wir haben zum einen natürlich unheimlich interessante Projekte der Sportvereine kennen gelernt. Und wir durften – als kleiner Nebeneffekt – jedes Jahr eine halbe Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung stellen, so dass wir in den fünf Jahren etwa zweieinhalb Millionen Euro in die Förderung der regionalen Sportvereine investieren durften. – Länge 18 sec.

Und natürlich geht es März in die nächste Runde – dann können sich wieder Vereine bewerben – mit kreativen, innovativen Projekten in Bereichen wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration oder Gleichstellung.

Kollegengespräch: Sterne des Sports

Am Dienstag (02.02./heute) werden in Berlin die Sterne des Sports in Gold vergeben, Bundeskanzlerin Angela Merkel zeichnet einen der insgesamt 17 Vereine aus, die sich bis zur Preisverleihung nach Berlin durchgesetzt haben.

1.Matthias Tüxen, wer sind die heißesten Anwärter?

Ach, ehrlich gesagt, man wünscht es jedem der Vereine, die sich bis zur Abschlussveranstaltung in Berlin qualifiziert haben, dass er letztlich den Großen Stern des Sports in Gold bekommen möge. Schirmherr der Aktion ist übrigens Vorzeige-Turner Fabian Hambüchen:

O-Ton: Wie das halt so ist, die kleinen Brüder wollen immer das nachmachen, was die Großen machen. Und da war ich halt schon im Pampersalter in der Turnhalle und habe da meinen Spaß gefunden. – Länge 10 sec.

Nun wird nicht jeder gleich Weltmeister, aber die Sterne des Sports-Projekte sind allesamt toll, beim Troisdorfer Schwimmverein „Wasserfreunde Blau-Weiß“ können beispielsweise behinderte Kinder und Jugendliche Schwimmen lernen. Oder Seniorensport, Integration oder Breitensport wie beim TuS Ellern, wo sich insgesamt sieben Vereine zusammengeschlossen haben und so ein fast „olympisches“ Paket für alle schnüren. Also: Jeder der Vereine stellt so etwas wie eine ehrenamtliche Erfolgsgeschichte dar.

2.    Was ist das Besondere, vielleicht an einem Beispiel?

Ein Beispiel, was ich persönlich ganz faszinierend finde: Beim Uckermärker Pferdesportverein hat man sich gesagt: Pferde sind die besseren Therapeuten – Tiere und Reitlehrer schaffen es oft, Kindern aus kaputten Familienverhältnissen zu helfen. Oder welche Rolle der Sport bei der Genesung spielen kann: Tanzen ist Sport und Therapie zugleich, sagt Elke Jäger vom PSV Saar:

O-Ton: Ich hatte Bandscheibenvorfälle an der Halswirbelsäule und der Beckenwirbelsäule und das ist eine sehr gutes Rücktraining für mich. Sehr schön! – Länge 8 sec

Und noch ein Beispiel: Die Mädchen-Fußballerinnen vom 1. FC Ohmstede, dort kicken Kurdinnen, Russinnen, Sinti und Roma, Deutsche und viele andere gemeinsam in einer Mannschaft.

3.    Wer kann den einen Stern des Sports bekommen?

Ganz allgemein gesagt: Jeder Verein, der etwas Besonders macht, der gesellschaftliche Einsatz innerhalb des Breitensports wird belohnt, nicht die sportliche Höchstleistung. Oder ganz einfach: Es geht um die B-Note, nicht die A-Note. Neben dem DOSB gehört auch der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken zu den langjährigen Unterstützern des Wettbewerbs. BVR-Präsident Uwe Fröhlich:

O-Ton: Wir haben zum einen natürlich unheimlich interessante Projekte der Sportvereine kennen gelernt. Und wir durften – als kleiner Nebeneffekt – jedes Jahr eine halbe Million Euro an Fördermitteln zur Verfügung stellen, so dass wir in den fünf Jahren etwa zweieinhalb Millionen Euro in die Förderung der regionalen Sportvereine investieren durften. – Länge 18 sec.

Und natürlich geht es März in die nächste Runde – dann können sich wieder Vereine bei ihrer Volksbank und Raiffeisenbank vor Ort bewerben – mit kreativen, innovativen Projekten in Bereichen wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration oder Gleichstellung.

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27Jan/10

Schwarz-Gelb nimmt „Niedergang der Städte in Kauf“

Die deutschen Gemeinden hätten derzeit 34 Milliarden Euro Kassenkredite aufgenommen, nur um laufende Ausgaben wie Personalkosten bezahlen zu können. „Nichts davon stand im
genehmigten Haushalt, nichts davon floss in Investitionen“, betonte Ude. Die „triste Realität“ der Städte sei „durch drückende Schulden, absackende Einnahmen und explodierende
Aufgaben gekennzeichnet“.
Zugleich belaste das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Koalition die Kommunen überproportional. So seien diese am Steueraufkommen nur mit 13,5 Prozent
beteiligt, an den Einnahmeverlusten dieses Gesetzes aber zu 18,5 Prozent. „Wenn sich Bund und Länder auf solche Eingriffe in kommunale Kassen verständigen, ist dies nichts anderes als ein höchst sittenwidriger Vertrag zulasten Dritter“, beklagte Ude.

26Jan/10

Halterhaftung ist verfassungswidrig

Damit würde ein Einstieg in ein System gewählt, welches aus guten Gründen bisher abgelehnt worden ist. Gefahr besteht nach Ansicht des DAV, dass es künftig Entwicklungen geben könnte, bei denen sich die Behörden nicht einmal mehr die Mühe machen würden, wer ein Verstoß begangen hat, sondern bevorzugt den Halter heranziehen.

„Es ist verfassungswidrig, wenn der Halter eines Fahrzeuges bestraft wird, ohne dass er selbst einen Verstoß begangen hat“, so Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Zwar seien Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßenswert. Dieses Ziel könne jedoch nur erreicht werden, wenn derjenige, der einen Verkehrsverstoß begangen hat, ermittelt und bestraft werde. „Die Einführung der Halterhaftung für Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ist unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit aber kontraproduktiv“, erläutert Meier-van Laak weiter.

Alle bisherigen Sanktionsmaßnahmen, wie das Flensburger Punktesystem oder Fahrverbote sind untrennbar mit der Feststellung der Schuld des Fahrers verbunden. Die Einführung der Halterhaftung würde aber einen massiven Eingriff in die Rechte der Kraftfahrer bedeuten. Der Halter eines Kfz würde faktisch gezwungen werden, die Geldbuße zu bezahlen oder Kosten zu tragen, wenn er den Fahrer seines Fahrzeuges nicht benennen kann oder – weil es sich beispielsweise um einen nahen Angehörigen handelt – nicht benennen will. „Damit wird aber das Zeugnisverweigerungsrecht außer Kraft gesetzt“, erläutert Meier-van Laak.

Das Sanktionssystem im Verkehrsrecht bemisst sich bisher auch immer an der Schwere des Verkehrsverstoßes, an der Schuld des Betroffenen. Je gravierender das Fehlverhalten, desto höher die Geldbuße, desto mehr Punkte in Flensburg et cetera. Dem Halter kann aufgrund seiner Haltereigenschaft aber kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen werden, begründet der DAV seine Ablehnung. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Einführung der Halterhaftung keine Maßnahme darstellt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern ein Kostensparmodell für die Behörden ist. „Der Aufwand der Behörde bei der Beweisführung würde mit der Halterhaftung erheblich verringert werden, da nicht mehr der Fahrer, sondern nur noch der Halter ermittelt werden müsste. Personalknappheit und Kostensparmodelle dürfen nicht dazu führen, verfassungsrechtlich geschützte Positionen aufzugeben“, so Meier-van Laak. Der Verdacht, dass auch finanzielle Interessen verfolgt werden, dränge sich auf.

Die Verkehrssicherheit kann nach Ansicht des DAV nur dadurch erhöht werden, dass derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Das Flensburger Punktesystem zeigt hierbei eine deutliche Wirkung.

In Deutschland gilt das „Verschuldensprinzip“, dabei soll es bleiben!

26Jan/10

Stärkung der Verkehrssicherheit

Bei dem nächsten Verkehrssicherheitsprogramm 2010–2020 beschäftigt sich die EU-Kommission mit bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Im Fokus stehen Kinder, Radfahrer, ältere Fahrer, Fahranfänger, Fußgänger und Berufskraftfahrer. Durch gezielte Trainingsprogramme sollen diese Personengruppen zu richtigem Verhalten im Straßenverkehr angehalten werden. Derartige Maßnahmen begrüßen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ohne Weiteres.

Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen aber bestimmte Maßnahmen der verstärkten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wobei insbesondere Verstöße gegen geschwindigkeitsregelnde Vorschriften, Trunkenheit, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Rotlichtverstöße im Vordergrund stehen, kritisch. Kritisiert wird insbesondere eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften, die auf den Weg gebracht wurde. Auch sollen verstärkt Halterdaten ausgetauscht werden.

„Diese Maßnahmen sind kein geeigneter Weg, das Verhalten von Kraftfahrern positiv zu beeinflussen“, erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Beschränkung auf den Austausch von Halterdaten sei falsch, es müsste vielmehr der Fahrer ermittelt werden, der den Verkehrsverstoß im Ausland begangen habe.

Grundsätzlich würden die Verkehrsrechtsanwälte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Deliktsbescheides ablehnen, der bei Verstößen dem Fahrzeughalter zugestellt werde. Dies hätte zur Folge, dass dieser dann mit einer Geldbuße belegt werde, obwohl er oft gar nicht derjenige ist, der das konkrete Delikt begangen hat (vgl. hierzu Pressemitteilung VGT 1/10).

26Jan/10

Lücken und Tücken – Rechtseinheit statt Flickenteppich?

„Die Regelungen der Fahrgastrechte müssen so ausgestaltet und formuliert sein, dass sie nicht nur Stoff für zahlreiche Prozesse sind. Hieran mangelt es häufig, so dass der Reisende nicht weiß, ob er einen Anspruch hat oder ob einer der zahlreichen Ausnahmefälle vorliegt“, erläutert Rechtsanwalt Martin Diebold von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Flut der Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Fluggastrechten zeige, dass hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrsche. Auch sei der Gesetzgeber aufgefordert, die vorhandenen Regelungen zu präzisieren. Diebold: „Ungenau formulierte Gesetze helfen niemandem.“

Zwar sind die Fahr- und Fluggäste im Falle einer Verspätung oder Ähnlichem in der Regel auf ihre Rechte hinzuweisen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Reisenden werden im Ungewissen gelassen. Sie erfahren nicht, welche Ansprüche sie haben und an wen sie sich wenden können. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Transportgesellschaften zu veranlassen, mehr Aufklärungsarbeit im Sinne des gewünschten Verbraucherschutzes zu leisten“, so Diebold weiter. Klargestellt müsse auch sein, dass nicht die Preise erhöht werden, um die zu zahlenden Entschädigungen erbringen zu können. Auch dürfe die Verkehrssicherheit nicht leiden. Kein Transportunternehmen solle eine Fahrt oder einen Flug durchführen, obwohl wegen technischer Probleme eine sichere Durchführung zweifelhaft sei, nur um nicht in die Gefahr zu geraten, Entschädigungsleistungen erbringen zu müssen.