11Jan/10

O-Ton + Magazin: Vorbeugendes Streuen

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall im Internet unter www.anwaltsauskunft.de.

Magazin: Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr

Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat jetzt entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einer Glatteisbildung kommen wird. Dann muss auch außerhalb der Pflichtzeiten nachgekommen werden.

Text:

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. – Länge 8 sec.

Allerdings: Was passiert in den Fällen, wenn nachts um 2 Uhr jemand stürzt und sich verletzt? Gilt diese Verkehrssicherungs- und Streupflicht rund um die Uhr?

O-Ton: SFX

O-Ton: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 12 sec.

Und diese Zeit war entscheidend für den Fall: Da war eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus gegen 4.45 Uhr morgens zur Arbeit gegangen. Sie öffnete die Tür und hielt sich ganz vorsichtig am Geländer fest. Trotzdem rutschte sie bereits auf der ersten Stufe aus und brach sich das Sprunggelenk. Sie klagte und verlangte Schadenersatz.

O-Ton: SFX

Die Klage blieb ohne Erfolg. Swen Walentowski über die Begründung des Oberlandesgerichts Brandenburg:

O-Ton: Einmal, weil es vor dem Tagesverkehr gewesen ist. Also wenn sie um 5 Uhr gestreut hätte nach Ansicht dieses Gerichts, wäre dies durchaus ausreichend gewesen. Außerdem hat es hier keine richtigen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass es wirklich glatt wird. Es wurde nicht gesagt, dass mit Schnee zu rechnen ist am Vorabend in den Nachrichtensendungen. Also, sie hatte keine Anhaltspunkte, dass es Schneefall geben wird oder dass es vereist sein wird. – Länge 20 sec.

Die Frau ging also leer aus, aber dennoch gilt: Bei einem Unfall sollte man seine Ansprüche auch durchsetzen. Wie das geht, erklärt ein Anwalt oder eine Anwältin. Spezialisten in allen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter 0 18 05/ 18 18 05 oder im Internet unter www.anwaltsauskunft.de. Dort gibt es auch alle Infos zu diesem Fall.

Absage

 

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11Jan/10

O-Ton: Wer krankgeschrieben ist, darf nicht Ski fahren

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier wurde dem Betroffenen gekündigt. Während des Skikurses brach er sich das Schienen- und Wadenbein. Gegen diese Kündigung wehrte er sich und da hat das Bundesarbeitsgericht aber gesagt: Wer krank ist, darf nicht Skifahren. Das fördert nicht den Heilungsverlauf. Er litt auch an einer Hirnhautentzündung, ist also verbotenerweise Ski gefahren und hat sich dabei noch verletzt. Der Arbeitgeber musste das nicht hinnehmen und durfte ihm kündigen. – Länge 22 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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11Jan/10

O-Ton: Fahrradunfall wegen Glätte

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nebenstraßen sind nicht betroffen, Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Nebenstraßen und für den Verkehr nicht so wichtige Nebenstraßen zu streuen, sondern nur die wichtigen und die gefährlichen Stellen. Wer stürzt, kann nicht auf Schadensersatz von den Gemeinden hoffen, weil die Gemeinden ausschließlich verpflichtet sind, die wichtigen und die besonders gefährlichen Straßenstellen durchgängig zu streuen und auch nur dann, wenn Straßenglätte angekündigt ist. – Länge 24 sec.

Damit ging eine Radfahrerin leer aus, die gegen die Gemeinde geklagt hatte. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt findet man unter www.anwaltauskunft.de.

 

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11Jan/10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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08Jan/10

Kälteeinbruch hilft Reifenhändlern

„Und der Verkauf läuft auch zu Beginn des neuen Jahres rund, denn der Winter ist ja noch lange nicht vorbei.“
Laut Drechsler stiegen 2009 die Lieferungen von der Industrie an den Großhandel gegenüber dem Vorjahr gar um rund 30 Prozent: „Die Lagerbestände waren vielfach so weit abgeschmolzen, dass die Hersteller ganz bewusst mehr Winterreifen produziert haben.“
Dennoch kam es 2009 bei bestimmten Größen zu Engpässen. Zum einen sorgte die Abwrackprämie für stark steigende Neuzulassungen. Vor allem für die besonders gefragten Kleinwagen wurden Winterreifen dann zeitweilig knapp. Zudem gab es mancherorts „logistische Probleme“ (Drechsler) beim Transport der Pneus vom Groß- zum Einzelhandel.
Sollte der strenge Winter anhalten, könnten weitere Engpässe drohen. „Bei kleinen Formaten wie 13 und 14 Zoll kann es zu Wartezeiten von drei, vier Tagen kommen“, heißt es etwa bei Hersteller Continental.