01Dez/09

O-Ton + Magazin: Firma muss Detektivkosten ersetzen

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Arbeit des Detektivs:

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Damit wurde der Wettbewerbsverstoß dokumentiert. Unter www.anwaltauskunft.de gibt es den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen

Es war ein Fall wie aus dem Lehrbuch: Zwei Plakatunternehmen waren in der gleichen Stadt unterwegs – und die eine Firma machte der anderen das Leben schwer. Ein Detektiv kam zum Einsatz und am Ende landete der Fall vor Gericht.

Beitrag:

O-Ton: Beide Unternehmen standen im Wettbewerb zueinander, das eine Unternehmen verdächtigte das andere, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigten. – Länge 7 sec.
… schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein die Ausgangssituation. Und entweder hatte der Geschäftsführer in früher Kindheit zu viel Räuber und Gendarm gespielt oder diverse TV-Serien hatten ihren Spuren hinterlassen.

O-Ton: SFX

Jedenfalls wurde die Idee geboren: Hier muss ein Detektiv ran!

O-Ton: Dieser Sherlock Holmes, der hat die Beklagte observiert, und hat auch noch einen Mitarbeiter als Praktikanten eingeschleust. Der trug einen GPS-Sender und begleitete das in Verdacht stehende Unternehmen bei der Plakatierung. – Länge 14 sec.

Dieser Sender piepste fröhlich vor sich hin:

O-Ton: SFX

Und heraus kam ein gar nicht so fröhliches Ergebnis: Die Plakate wurden – wie vermutet – umgehängt oder auch beschädigt oder gar durch eigene Werbung ersetzt. Der Auftraggeber war – ganz im Sinne von Sherlock Holmes – „not amused“. Swen Walentowski:

O-Ton: Jetzt verlangte natürlich das Unternehmen nicht nur Schadenersatz, sondern auch Ersatz der Detektivkosten, das waren immerhin bei dem Aufwand 32.000 Euro. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Viel Geld, doch das wollte das Unternehmen mit der merkwürdigen Wettbewerbsmoral nicht übernehmen. Schadenersatz – ja! Detektivrechnungen – nein! Also zog man wieder vor Gericht – in zweiter Instanz reduzierte sich diese Summe auf insgesamt 11.000 Euro. Denn, so der Rechtsanwalt:

O-Ton: Wenn die Detektei an einem Nachmittag im Mai viereinhalb Stunden lang beobachtet, wie die Beklagte auf dem Firmengelände grillte, um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass es sich wahrscheinlich um eine Betriebsfeier handelt. Das sind also keine Kosten, die ersetzbar sind. Die sind nicht wirtschaftlich. Ich kriege also nur das Geld wieder, was wirklich notwendig ist, um nachzuweisen, dass der andere hier meine Rechte beschädigt. – Länge 22 sec.

Wer sich gegen andere wehren will, sollte sich anwaltlicher Hilfe bedienen – und die gibt es unter www.anwaltauskunft.de so wie den ganzen Fall zum Nachlesen.

Absage.

++++++++++++

O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Dez/09

O-Ton: Weihnachtsgeld – alle Jahre wieder?

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, erläutert die Hintergründe zu dem Urteil:

O-Ton: Weihnachtsgeld gibt es immer dann, wenn es vertraglich vereinbart ist oder wenn es eine „betriebliche Übung“ gibt. Die liegt dann vor, wenn das Weihnachtsgeld mindestens dreimal ohne Vorbehalt gezahlt wurde. Also ohne den Zusatz: „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch“. Das muss von Anfang an da drin stehen, wenn das dreimal ohne gezahlt worden ist, gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld und man kann diese „betriebliche Übung“ nicht einseitig von Seiten des Arbeitgebers einstellen. – Länge 27 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de. ++++++++++++

O-Ton   (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

01Dez/09

O-Ton: Umsturz eines Baumes – Baumkontrolleur haftet

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Gemeinde ist ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil sie gesagt hat: Auch den Baum können wir noch stehenlassen, der andere Baumkontrolleur hat gar nichts so Dolles festgestellt. Er hätte aber mehr Maßnahmen unternehmen müssen, er hätte den Fuß des Baumes freilegen müssen – es war nämlich ein Pilz erkennbar, der auf Fäulnis innerhalb des Baumes hinwies – und deshalb musste hier die Gemeinde für den Schaden aufkommen. – Länge 22 sec.

Informationen zu diesem Fall und rund ums Recht unter www.anwaltauskunft.de.

 

++++++++++++

O-Ton   (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Dez/09

O-Ton: Privatwege ohne Stacheldraht

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nachdem er sich weigerte, diesen Stacheldraht zu beseitigen, hat das die Stadt für ihn übernommen und wollte die Kosten von ihm ersetzt bekommen. Weil es war ja auch noch eine Gefährdung, werden einen Stacheldraht auf einen Weg plötzlich mittendrin aufstellt, der gefährdet auch noch andere und deshalb hat die Gemeinde auch Recht bekommen. – Länge 16 sec.

Alle Infos dazu gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

++++++++++++

O-Ton   (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Dez/09

O-Ton: Ladenschluss in Berlin verfassungswidrig

Das Berliner Gesetz zu den Ladenschlusszeiten war im November 2006 verabschiedet worden, die beiden großen Kirchen hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie lautet die Begründung der Richter?
2. Muss sich nun nur in Berlin etwas ändern oder auch in den anderen Bundesländern?
3. Wie ist das Urteil aus juristischer sicht zu bewerten?

++++++++++++

O-Töne   (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.