02Nov/09

O-Ton-Paket: DAV mahnt mehr Bürgerrechte an

Es sei allerdings zu beachten, dass es sich hierbei zunächst nur um einen Koalitionsvertrag und noch nicht um konkretes Regierungshandeln in Form von Gesetzesvorhaben handele.

O-Ton1 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton2 (Gleichbehandlung von Geheimnisträgern)

O-Ton3 (Onlinedurchsuchungen)

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01Nov/09

O-Ton + Magazin: Toilettenhäuschen-Rarität auf Ebay

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.

Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Unter anwaltaukunft.de kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Magazin: Toilettenhäuschen-Rarität auf Ebay

Die Internetplattform Ebay ist manchmal für Käufer wie auch Verkäufer eine feine Sachen. Der eine findet Dinge, die er schon lange gesucht hat, nur einen Mausklick entfernt. Verkäufer hingegen können neue Kunden finden. Allerdings gibt es immer Fälle, in denen sich beide dann auch vor Gericht treffen …..

Beitrag:

O-Ton: Tja, es gibt ja Sammler von altem Spielzeug, und Sammler sind ja manchmal auch bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. – Länge 6 sec.

O-Ton: SFX

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat sich den Fall, der  Landgericht München I verhandelt wurde, genau angesehen:

O-Ton: Bei einer Ebay-Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247 Euro ein Toilettenhäuschen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung allerdings. – Länge 10 sec.

Was für die einen eine Rarität war, war vielleicht für andere eine schlichte Klobude. Und: Unser Sammler machte eine Wechselbad der Gefühle durch, nachdem das vermeintlich gute Stück bei ihm eingetroffen. Auch er sortierte – nach dem Auspacken – die erhoffte Rarität völlig ernüchtert ganz schnell in die deutlich schlichtere Rubrik ein.

O-Ton: SFX

Es war nämlich nicht das erhoffte Original von Märklin, sondern ein Nachbau aus den 80’er Jahren. Daraufhin wollte er den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wiesen die Richter die Klage ab.

O-Ton: Weil es ein Hobbysammler war, gab es schon mal kein Widerrufsrecht. Wenn ich bei einem Händler kaufe – das sind bei Ebay meistens die mit dem Sofortkauf – dann habe ich ein Widerrufsrecht. – Länge 10 sec.

Dennoch beharrte der Käufer: Das ist nicht das, was ich wollte. Dennoch hatten die Richter kein Einsehen, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Es handelte sich erstens um ein Toilettenhäuschen samt Inneneinrichtung (was immer das auch sein mag). Und es war zwar als Rarität und „alt“ beschrieben, das aber war – hat sogar ein Gutachter, der bestellt werden musste, festgestellt – durchaus zutreffend. Auch Repliken von Märklin-Toilettenhäuschen seien eine Seltenheit und hier war es immerhin ca. 20 Jahren alt, also auch als „alt“ einzustufen. – Länge 20 sec.

Damit musste sich der Sammler dann zufrieden geben. Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten nennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05/18 18 05 oder unter anwaltaukunft.de. Dort kann man auch den ganzen Fall noch einmal nachlesen.

Absage

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

01Nov/09

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeit im Dunkeln anpassen

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

In der dunklen Jahreszeit müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Wenn er aber schneller als geboten fährt und dann mit einem Hindernis kollidiert, trägt er die alleinige Verantwortung. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es gibt jetzt Tage, da wird es gar nicht richtig hell. Allerdings: Vor Gericht ist dies als Argument wenig glaubhaft. Doch der Reihe nach:

O-Ton: Der Fahrer eines Leihwagens fuhr bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Mietwagenfirma machte nun geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert und auch noch schlecht beleuchtet war. Und deshalb wollte sie den Schaden ersetzt bekommen, von demjenigen, der für die Baustelle verantwortlich war. – Länge 21 sec.

… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Doch so einfach wie es sich die Mietwagenfirma vorgestellt hatte, lief das Verfahren nicht. Erst ging es durch mehrere Instanzen, schließlich entschieden die Richter:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.

Und deswegen muss er auch jederzeit bremsen können, urteilten die Richter!

O-Ton: SFX

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Swen Walentowski:

O-Ton: Das sind zum Beispiel zwischen parkenden Autos hervortretende Fußgänger. Aber man muss mit Baustellen rechnen, man muss an Überwegen mit Fußgängern rechnen. Das sind die Dinge, an die man sich halten sollte. Das Gericht hat auch gesagt, selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer solchen Kollision die Verantwortung allein beim Fahrer. Denn eine solche Schranken ist schon aufgrund ihrer Größe erkennbar und durch die Reststraßenbeleuchtung. – Länge 32 sec.

Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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31Okt/09

VW schmiedet konkrete Pläne für Karmann

Den Bau kompletter Modelle bei dem Auftragsfertiger schloss der Insider hingegen aus: „Karmann produziert zu teuer.“ Der VW-Aufsichtsrat soll sich schon bald mit der Übernahme von Karmann für einen niedrigen zweistelligen Millionen-Betrag befassen.

Volkswagen ist vor allem an der Engineeringkompetenz und am Werkzeugbau der Osnabrücker interessiert. VW-intern wird der Einstieg bei Karmann nicht als Notwendigkeit, sondern als Unterstützung gegenüber dem langjährigen Partner gesehen. „VW braucht Karmann nicht“, betonte der Volkswagen-Manager. Zudem sehen Branchenkreise eine VW-Beteiligung an Karmann als Gefälligkeit für den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU). Wulff sitzt im VW-Aufsichtsrat, hat in Osnabrück seinen Wahlkreis und war Volkswagen behilflich, die Übernahme durch Porsche zu verhindern.

31Okt/09

Opel verschafft sich Luft

„Das Geld wird deshalb wohl bis in den Januar hinein reichen.“ Ursprünglich war der Kreditvertrag über 1,5 Milliarden Euro bis zum 30. November datiert. In der Rüsselsheimer Zentrale sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person, Opel habe aufgrund der überraschend positiven Entwicklung bislang noch nicht einmal den Gesamtbetrag abgerufen. „Im Gegenteil, wir haben einen Teil schon wieder zurückgezahlt“, sagte der Insider dem Blatt.

Vor der Tagung des GM-Verwaltungsrates am 3. November ist der Ausgang der Beratungen über den Verkauf an Magna weiterhin völlig offen. Zwar wollten die Opel-Arbeitnehmer sich wappnen, von einem „Generalstreik“ spreche aber derzeit niemand, dementierte Einenkel im Gespräch mit der Automobilwoche entsprechende Berichte. Zugleich machte er deutlich: „Wir lassen uns aber nicht unser Werk schließen“.