05Okt/09

Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Der Fall betraf die Homepage einer Münchener Kneipe am Marienplatz. Die mittlerweile getrennt lebenden Münchener Wirtsleute wollten es beide nicht gewesen sein, sondern schoben die Sache jeweils dem anderen in die Schuhe. In der mündlichen Verhandlung wurde eingeräumt, dass ein Gast den Wirtsleuten angeboten hatte, die Webseite neu zu gestalten samt Stadtplanausschnitt.

Die Münchener Richter verurteilten nun beide Wirtsleute zu Schadensersatzleistungen und nahmen dabei an, dass beide von Anfang an Bescheid gewusst haben. Die Aufnahme des Stadtplanausschnitts ohne Einwilligung des Verlages sei eine Urheberrechtsverletzung. Ab Eingang einer konkreten Abmahnung durch die Berechtigten sei von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen, welches Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Hinzu komme noch eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Stadtplanausschnitts.

Informationen: www.anwaltauskunft.de oder 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 €/min)

05Okt/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

So urteilte auch das Landgericht München, Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Wer eine eigene Homepage betreibt, sollte genau wissen, was er da veröffentlicht. Sind es fremde Inhalte, sollte man die Genehmigung des Eigentümers haben. So ging es auch Münchner Wirtsleuten, die mit einem Ausschnitt aus einem Stadtplan den Besuchern ihrer Seite die Orientierung – und den Weg zur Theke – erleichtern wollten.

Beitrag:

Durst ist schlimmer als Heimweh – darum sollten die trockenen Kehlen nicht lange nach dem Weg suchen müssen, sagten sich die Wirtsleute. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

O-Ton: SFX

Und genauso war es in diesem Fall – die Kneipe lag sehr prominent in München, am Marienplatz. Und während die Wirtschaft gut lief, konnte man das von den Betreibern nicht mehr sagen:

O-Ton: Die hatten sich mittlerweile ordentlich verkracht. Aber auf der eigenen Homepage war ein Stadtplanausschnitt, wie man am besten zu dem Lokal gelangt. Die Homepage lief auf den Namen der Frau, die Gaststätte auf den Namen des Mannes und beide waren sich nicht mehr Freund. – Länge 17 sec.

Sie schoben sich die Sache mit dem Stadtplanausschnitt gegenseitig in die Schuhe. Die Richter stellten dann erst einmal klar: Der umstrittene Ausschnitt ist eine Urheberrechtsverletzung, dafür muss gezahlt werden. Swen Walentowski.

O-Ton: Den Richtern wurde das dann zu bunt, wer wann mit wem was abgesprochen hatte. Sie nahmen einfach beide in die Haft und verurteilten sie zu Schadensersatz und im Übrigen mussten sie eine Lizenzgebühr für die Nutzung dieses Ausschnittes in der Vergangenheit bezahlen. – Länge 13 sec.

Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de. Dort oder unter 01805/181805 findet man auch den passenden Anwalt für alle Fälle, nicht nur für Streitigkeiten beim Urheber- und Internetrecht.

Absage

 

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

05Okt/09

O-Ton + Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung, bei der auch der komplette Kaufpreis von 6.200 Euro erstattet werden musste.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden

Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Beitrag:

O-Ton: Man kann immer Dinge, die man kauft, reklamieren, wenn sie einen Mangel haben. Ob sie einen Mangel haben, muss oft festgestellt werden. Mangel ist beispielsweise, wenn die Sachen nicht richtig funktionieren oder aber – und hier ein ganz interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – wenn die Schlafzimmermöbel nach über einem Jahr immer noch stinken. – Länge 17 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. 6.200 Euro kostete die Einrichtung des besagten Schlafzimmers. Allein – es wollte sich kein himmlischer Schlaf einstellen und eine sogenannte Raumluftanalyse brachte es an den Tag:

O-Ton: Das heißt, es roch noch nach Klebstoff, womöglich nach Farbe oder ähnlichem. Also in dem Holz war irgendetwas drin. Es war Pressholz wahrscheinlich und da hat der Kleber halt noch gerochen. – Länge 8 sec.

O-Ton: SFX

Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und wollte nun das Geld für das Schlafzimmer erstattet bekommen. Mit Erfolg! Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de. Dort kann man auch mit nach dem passenden Anwalt „ganz feiner Nase“ suchen.

Absage.

 

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05Okt/09

O-Ton: Kein Schmerzensgeld bei Sturz über Pflasterstein

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, wer einen Parkplatz besucht, der muss auch die normale Aufmerksamkeit haben. Der muss also aufmerksam sein, wo er langläuft. Parkplätze sind nicht so glatt wie ein normaler Bürgersteig. Und in dem Fall war es so, dass die betroffene Frau eben nicht die normale Aufmerksamkeit aufgewandt hat. Sie hat beim Gang über den Parkplatz in ihrer Handtasche gewühlt, um den Schlüssel zu suchen. Und der Stein, über den sie gestolpert war, den hätte man auch bei normalem Hinschauen erkennen können und wäre nicht hingefallen. Und deshalb trägt sie die alleinige Verantwortung für ihr Missgeschick. – Länge 30 sec.

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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05Okt/09

O-Ton: Keine Zahlung, wenn Nachmieter Wohnung nutzt

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Grundsätzlich muss der bisherige Mieter, der gekündigt hat, die Miete voll bezahlen, während die Kündigungsfrist läuft. Es sei denn, der Vermieter überlässt die Wohnung einem Dritten, also einem neuen Nachmieter. Dann kann nämlich der bisherige Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen. Hier hat der Richter dann gesagt: Ganz einfach – aber Mitte November war der Nachmieter drin, deshalb muss hier nur den hälftigen November noch bezahlen. – Länge 25 sec

Alle Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

 

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