05Okt/09

O-Ton + Gespräch: Feuersprung kein Haftpflichtfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Halter des ersten Fahrzeugs, also das, das angezündet wurde, den trifft ja kein Verschulden. Der hat ja gar nichts gemacht, warum soll er jetzt dafür zahlen. Der zweite Punkt ist: Anders bei Autos, die in der Straße unterwegs sind, die fahren – von denen geht ja immer eine gewissen Gefahr aus. Das nennt man die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs. Aber wenn ein Fahrzeug geparkt ist, gibt es auch nicht diese Betriebsgefahr. Also auch aus diesem Gesichtspunkt scheidet eine zumindest denkbare Mithaftung aus. – Länge 30 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

Kollegengespräch: Bei Feuersprung kein Haftpflichtschaden

Es kommt immer wieder vor, dass nachts Autos in Großstädten brennen. Während die angezündeten Fahrzeuge bei einer Vollkasko-Versicherung wieder ersetzt werden, wird darüber gestritten: Wer kommt für den Schaden an Autos auf, auf die die Flammen übergreifen? Damit hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Kollegengespräch.

Alle Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de

 

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04Okt/09

Up! startet mit mehrmonatiger Verzögerung

Nach Insiderangaben sind „zeitraubende Eifersüchteleien zwischen verschiedenen Ressorts und den beteiligten Marken“ der „Auslöser“ für die Verspätung. Inzwischen laufen die Vorbereitungen laut Heizmann aber wie geplant.

Für VW ist die Verzögerung ein Rückschlag im Ringen um Marktanteile bei kleineren und verbrauchsärmeren Autos. Auf der IAA hatte VW-Chef Martin Winterkorn erklärt, dass „automobile Emotionen künftig immer seltener nur über den PS-Wert oder die Zahl der Zylinder entstehen“. Gefragt sei vielmehr „emissionsarme Mobilität“. Hier soll die Up!-Familie in mehreren Karosserieformen neue Maßstäbe setzen.

04Okt/09

Größere Kooperationen Mercedes/BMW vom Tisch

Nur Probleme bei technischen Details haben das Geschäft verhindert, verlautete aus Betriebsratskreisen: „Getriebe sind bei Mercedes nur noch Commodities, die permanent auf dem Prüfstand stehen.“ Ursprünglich wollte Mercedes die komplette Automatikgetriebe-Fertigung mit rund 2.000 Mitarbeitern in ein neues Gemeinschaftsunternehmen mit BMW und ZF einbringen. Daimler ist einer der wenigen Autohersteller weltweit, der Getriebe noch selbst herstellt.
Auch das von Konzernchef Dieter Zetsche vor kurzem ins Spiel gebrachte gemeinsame Getriebewerk mit BMW in den USA wird nach Informationen des Blattes ebenfalls nicht kommen.
Die erhoffte groß angelegte strategische Zusammenarbeit mit den Rivalen aus München dürfte damit vom Tisch sein. Derzeit werde zwischen beiden Unternehmen nur noch über Drei- und Vierzylinder-Benzinmotoren gesprochen. „Bei Zwölf-, Acht-, und Sechszylindern sehe ich kaum Möglichkeiten, mit irgendjemandem in diesem imageträchtigen Bereich gemeinsam Motoren zu entwickeln“, sagte BMW-Finanzvorstand Friedrich Eichiner der Automobilwoche.

Eine Zusammenarbeit beim Zukunftsprojekt „project i“ schließt BMW ebenfalls völlig aus: „Dieses Projekt ist ein Zugpferd. …Wenn wir schon frühzeitig anfangen, unser Gedankengut mit Wettbewerbern zu teilen, verspielen wir unseren Vorsprung.“

04Okt/09

O-Ton: Kündigung wegen 10 Cent

 

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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04Okt/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

So urteilte auch das Landgericht München, Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Wer eine eigene Homepage betreibt, sollte genau wissen, was er da veröffentlicht. Sind es fremde Inhalte, sollte man die Genehmigung des Eigentümers haben. So ging es auch Münchner Wirtsleuten, die mit einem Ausschnitt aus einem Stadtplan den Besuchern ihrer Seite die Orientierung – und den Weg zur Theke – erleichtern wollten.

Beitrag:

Durst ist schlimmer als Heimweh – darum sollten die trockenen Kehlen nicht lange nach dem Weg suchen müssen, sagten sich die Wirtsleute. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.

O-Ton: SFX

Und genauso war es in diesem Fall – die Kneipe lag sehr prominent in München, am Marienplatz. Und während die Wirtschaft gut lief, konnte man das von den Betreibern nicht mehr sagen:

O-Ton: Die hatten sich mittlerweile ordentlich verkracht. Aber auf der eigenen Homepage war ein Stadtplanausschnitt, wie man am besten zu dem Lokal gelangt. Die Homepage lief auf den Namen der Frau, die Gaststätte auf den Namen des Mannes und beide waren sich nicht mehr Freund. – Länge 17 sec.

Sie schoben sich die Sache mit dem Stadtplanausschnitt gegenseitig in die Schuhe. Die Richter stellten dann erst einmal klar: Der umstrittene Ausschnitt ist eine Urheberrechtsverletzung, dafür muss gezahlt werden. Swen Walentowski.

O-Ton: Den Richtern wurde das dann zu bunt, wer wann mit wem was abgesprochen hatte. Sie nahmen einfach beide in die Haft und verurteilten sie zu Schadensersatz und im Übrigen mussten sie eine Lizenzgebühr für die Nutzung dieses Ausschnittes in der Vergangenheit bezahlen. – Länge 13 sec.

Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de. Dort oder unter 01805/181805 findet man auch den passenden Anwalt für alle Fälle, nicht nur für Streitigkeiten beim Urheber- und Internetrecht.

Absage

 

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