02Okt/09

VW erwartet Zulassungsrückgang von knapp 20 %

Der Manager kündigte an, die Händler mehr als bisher zu unterstützen: „Wir wollen den Schulterschluss mit dem Handel weiter festigen, gerade in schwierigeren Zeiten muss man besonders dicht zusammenhalten.“
Dazu gehöre nach Klinglers Angaben das sogenannte Leistungssteigerungsprogramm, das VW „zur Stärkung seiner Vertriebspartner in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld“ aufgelegt habe. Damit sollten Abläufe rund um den Autokauf verfeinert und verbessert werden. Volkswagen müsse im Vertrieb das Rad nicht permanent neu erfinden, sondern sich „auf Kernprozesse konzentrieren“, betonte der Manager.

 

02Okt/09

Autobranche hofft auf neue Koalition

Vertreter der Autoindustrie wie BMW-Finanzvorstand Friedrich Eichiner erhoffen sich nun vor allem „stabile Rahmenbedingungen, da wir lange Entwicklungszyklen haben und hohe Investitionen tragen müssen“. Bei der Jahreswagenbesteuerung sind die Erwartungen geteilt. „Einerseits kann es nicht sein, dass man für ein Auto 25 Prozent weniger bezahlt, diesen Vorteil aber zu 100 Prozent versteuern muss“, betonte Burkhard Weller, Geschäftsführer der im Autohandel tätigen Weller-Gruppe. „Andererseits wüsste ich am Ende auch nicht, wie wir jemals vom hohen Rabattniveau wieder herunterkommen sollten, wenn eine neue Regierung das Geschäft mit Jahreswagen demnächst attraktiver gestalten würde.“ Die Gewerkschaften sehen das Wahlergebnis mit Sorge: „Sollten die FDP und der Wirtschaftsflügel der CDU beabsichtigen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter infrage zu stellen, können sie mit massiver Gegenwehr rechnen“, kündigt Niedersachsens IG-Metall-Chef Hartmut Meine an.

02Okt/09

BMW-Sparprogramm: „Wir sind gut im Plan“

Im Herbst 2007 hatte BMW sein ehrgeiziges Sparprogramm verkündet, wonach bis 2012 die Ausgaben gegenüber den Planungen um insgesamt sechs Milliarden Euro gekürzt würden. Davon waren vier Milliarden Euro bei den Materialkosten sowie zwei Milliarden Euro bei den Fixkosten geplant. „Nun sparen wir bis 2012 sowohl im Einkauf als auch bei den Fixkosten deutlich mehr ein“, sagte Eichiner dem Blatt.

25Sep/09

Verkürztes Bein nach OP kein ärztlicher Kunstfehler

Ein Patient unterzog sich einer Operation an der rechten Hüfte. Die Arztrechnung zahlte er jedoch nicht. Er warf dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, da das rechte Bein nach der Operation 1,5 Zentimeter kürzer war. Der Arzt klagte auf Zahlung der Rechnung.

Das Gericht holte das Gutachten eines Sachverständigen ein. Der Sachverständige legte dar, dass eine Verkürzung des Beines an der operierten Hüfte von einem bis 1,5 Zentimeter eine typische OP-Folge sei. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Operateur nichts zuschulden kommen lassen, zumal er während des Eingriffs die Beinlänge kontrolliert hatte.

Informationen: www.arge-medizinrecht.de

25Sep/09

Versicherungstarife in der Betrieblichen Altersversorgung

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr über einen Fall entschieden, dem eine im November 2004 abgeschlossene Betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung zu Grunde lag. Die Abschluss- und Vertriebskosten des Versicherungsvertrages wurden mit den in die Versicherung eingezahlten Prämien verrechnet. So kam es, dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2007 anstelle von eingezahlten 7.004 Euro aufgrund der Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten mit den eingezahlten Prämien sich das in dem Vertrag vorhandene Kapital nur auf 4.711 Euro belief.

Verständlicherweise wollte der Arbeitnehmer dies nicht hinnehmen und verklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Wie der Vorsitzende des Arbeitskreises Personenversicherungsrecht der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo, Freiburg, mitteilt, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. September 2009 (AZ: 3 AZR 17/09) klargestellt, dass wegen der Verwendung derartiger Tarife die Vereinbarung der Entgeltumwandlung nicht unwirksam sei. Dies heißt jedoch nicht, dass derartige Tarife den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen können.

Das Gericht hält bei Abschluss einer Direktversicherung die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre für angemessen. Deswegen können Arbeitgeber, die Betriebsrentenzusagen vor dem Jahr 2008 abgeschlossen haben und bei denen die Abschlusskosten nicht auf fünf Jahre verteilt wurden, derzeit nur sicher sein, dass eine Rückabwicklung der Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Die Frage der Angemessenheit der sofortigen, kurzfristigen Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten bleibt bestehen.

Qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Versicherungsrecht finden Sie unter www.davvers.de.