07Sep/09

Minderung des Reisepreises für mangelhafte Rundreise

Der Kläger buchte für sich und seine Familie eine Reise in die Arabischen Emirate. Der gesamte Reisepreis betrug pro Person 2.253 Euro. An den ersten sechs Tagen war eine Rundreise in den Oman vorgesehen, die restlichen Tage für einen Badeurlaub in einem Hotel. Der Abflug verzögerte sich jedoch um zwei Tage, so dass zwei Tage der Rundreise entfielen.

Die Frankfurter Richter haben entschieden, dass als Minderungsbetrag jeweils zwei Tagesreisepreise anzusetzen sind. In diesem Fall würden sich den einzelnen Teilen der Reise nämlich konkrete Beträge zuordnen lassen, die eine differenzierte Berechnung erlauben. Danach ließen sich die Kosten für die Oman-Rundreise und den Badeurlaub getrennt aufschlüsseln. Daher seien hier die – teueren – Kosten für die Oman-Rundreise pro Tag zu errechnen. Insgesamt bekam der Kläger für jeden Reiseteilnehmer einen Minderungsbetrag von 401 Euro erstattet sowie 50 Euro pro Person für entgangene Urlaubsfreuden.

Dieser Fall zeigt, dass man sich erfolgreich gegen einen Reiseveranstalter durchsetzen kann. Um auf Augenhöhe zu agieren, benötigt man eine Anwältin oder einen Anwalt. Diese in der Nähe findet man unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

07Sep/09

O-Ton + Magazin: Achillessehnenriss ist Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Unfallopfer:

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Magazin: Achillessehnenriss beim Badminton ist Unfall

Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Allerdings gibt es immer wieder Streit über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein beim Badminton erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Zwar ist Badminton eine schweißtreibende Angelegenheit – in unserem Fall aber wird es zunächst erst einmal trocken. Die juristische Definition eines Unfalls, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, lautet nämlich so:

O-Ton: Ein Unfall ist zunächst erst einmal ein überraschendes Ereignis. Also ich gehe, falle, knicke um, werde angefahren. Aber regelmäßig gibt es Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob wirklich ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt beispielsweise bei Sportverletzungen. Da mussten mehrere Gerichte schon bemüht werden, um hier festzustellen, wann ein Unfall vorliegt. – Länge 21 sec.

In diesem Fall trafen sich zwei Freunde zum Badminton:

O-Ton: SFX

Einer trat an – erreichte den Federball aber nicht mehr, sondern krümmte sich stattdessen auf dem Parkett – die Achillessehne am rechten Fuß war gerissen. Erst hatte der Mann Schmerzen, dann Scherereien mit der Versicherung.

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Begründung: Solch ein Riss der Achillessehne ist ein versichertes Unfallereignis. Da die Versicherung aber erst nach dem Urteil kleinlaut zahlte, empfiehlt Swen Walentowski:

O-Ton: Das Problem ist immer, dass man mit der Versicherung auf Augenhöhe spricht. Das sind ja Profis, das kann man allein nicht machen. Dann gehen die Versicherer auch immer dazu über, nur einen Teil zu regulieren oder hier haben sie sich überhaupt geweigert. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Mann die 3.200 Euro sicherlich nicht bekommen. Das Schöne ist, wenn man einen Prozess gewinnt, dann muss auch die gegnerische Seite auch die Anwaltskosten übernehmen, so dass er die 3.200 Euro wirklich voll behalten kann. – Länge 20 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Absage.

++++++++++++

O-Ton  und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

07Sep/09

O-Ton + Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger

Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.

Beitrag:

Das Mädchen hatte schon einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Aber diesmal war alles anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Und jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Daraufhin verlangte das Mädchen Schmerzensgeld – und die Richter schlossen sich dieser Forderung an. Ihre Begründung:

O-Ton: Der Reitlehrer darf das Kind, darf unerfahrene minderjährige Reiter nicht in eine solche Gefahrensituation bringen. Man muss immer damit rechnen, dass ein Pferd durchgeht. Auch sechsmal Ausreiten im Gelände, auch dann ist man noch kein erfahrener Reiter. Die reiten jede Tag eine Stunde und erst dann ist man erfahren. Bei Kindern ist das noch lange nicht der Fall. – Länge 18 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse. Zudem sei diese Verletzung auch erkennbar, in den Augen des Gerichts eine ernsthafte seelische Beeinträchtigung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Reitlehrerin muss sämtliche Kosten übernehmen, auch die vorgerichtlichen, anwaltlichen Kosten. Weil das Gericht gesagt hat: Es ist hier nicht zuzumuten, den Eltern oder dem Kind schon gar nicht, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen, aufzuklären – mit dem Ansinnen, dann zu Gericht zu gehen. Deshalb werden nicht nur die Gerichtskosten, nicht nur die Anwaltskosten vor Gericht, sondern auch die vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten voll und ganz von der Reitlehrerin ersetzt. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

++++++++++++

O-Ton  und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

07Sep/09

O-Ton + Gespräch: Verlust der Versicherungspolice

Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jeder, der jetzt zuhört, sollte mal kurz nachdenken, wo sind meine Versicherungspolicen. Wo sind meine Versicherungspolicen von Lebensversicherungen, kapitalisierende Lebensversicherungen? Und wenn ihm das jetzt nicht einfällt, dann könnte er schon ein Problem haben. Viele Versicherungsnehmer gehen mit ihren Versicherungsscheinen sehr sorglos um. Die meisten wissen gar nicht, dass eine Lebensversicherung an den Überbringer des Versicherungsscheines ausgezahlt werden kann. – Länge 20 sec.

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

Kollegengespräch: Verlust der Lebensversicherungspolice kann teuer werden

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können Lebensversicherungen an denjenigen ausgezahlt werden, der die entsprechende Police vorlegt. Damit unterlag ein Kläger, der seinen Versicherungsschein seinem Makler zur Klärung übergeben hatte. Doch der Mann entpuppte sich als Betrüger und kassierte die Summe auf das eigene Konto. Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein dazu im Gespräch:

Kollegengespräch

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

++++++++++++

O-Ton  sowie Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

07Sep/09

O-Ton: Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt daher:

O-Ton: Vor unliebsamen Überraschungen bei Bauvorhaben schützt ein Kostenvoranschlag bei Bauvorhaben nur bedingt. Empfehlenswerter ist es beispielsweise, den Pauschalpreis schriftlich zu vereinbaren. Der Kostenvoranschlag kann um bis zu zehn Prozent überschritten werden – und dann muss der Bauherr trotzdem voll bezahlen. – Länge 17 sec.

Alle Informationen zum Urteil des Landgerichts Coburg gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.