07Sep/09

O-Ton + Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger

Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.

Beitrag:

Das Mädchen hatte schon einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Aber diesmal war alles anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Und jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.

Daraufhin verlangte das Mädchen Schmerzensgeld – und die Richter schlossen sich dieser Forderung an. Ihre Begründung:

O-Ton: Der Reitlehrer darf das Kind, darf unerfahrene minderjährige Reiter nicht in eine solche Gefahrensituation bringen. Man muss immer damit rechnen, dass ein Pferd durchgeht. Auch sechsmal Ausreiten im Gelände, auch dann ist man noch kein erfahrener Reiter. Die reiten jede Tag eine Stunde und erst dann ist man erfahren. Bei Kindern ist das noch lange nicht der Fall. – Länge 18 sec.

Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse. Zudem sei diese Verletzung auch erkennbar, in den Augen des Gerichts eine ernsthafte seelische Beeinträchtigung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Reitlehrerin muss sämtliche Kosten übernehmen, auch die vorgerichtlichen, anwaltlichen Kosten. Weil das Gericht gesagt hat: Es ist hier nicht zuzumuten, den Eltern oder dem Kind schon gar nicht, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen, aufzuklären – mit dem Ansinnen, dann zu Gericht zu gehen. Deshalb werden nicht nur die Gerichtskosten, nicht nur die Anwaltskosten vor Gericht, sondern auch die vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten voll und ganz von der Reitlehrerin ersetzt. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

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07Sep/09

O-Ton + Gespräch: Verlust der Versicherungspolice

Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jeder, der jetzt zuhört, sollte mal kurz nachdenken, wo sind meine Versicherungspolicen. Wo sind meine Versicherungspolicen von Lebensversicherungen, kapitalisierende Lebensversicherungen? Und wenn ihm das jetzt nicht einfällt, dann könnte er schon ein Problem haben. Viele Versicherungsnehmer gehen mit ihren Versicherungsscheinen sehr sorglos um. Die meisten wissen gar nicht, dass eine Lebensversicherung an den Überbringer des Versicherungsscheines ausgezahlt werden kann. – Länge 20 sec.

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

Kollegengespräch: Verlust der Lebensversicherungspolice kann teuer werden

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können Lebensversicherungen an denjenigen ausgezahlt werden, der die entsprechende Police vorlegt. Damit unterlag ein Kläger, der seinen Versicherungsschein seinem Makler zur Klärung übergeben hatte. Doch der Mann entpuppte sich als Betrüger und kassierte die Summe auf das eigene Konto. Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein dazu im Gespräch:

Kollegengespräch

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

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07Sep/09

O-Ton: Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt daher:

O-Ton: Vor unliebsamen Überraschungen bei Bauvorhaben schützt ein Kostenvoranschlag bei Bauvorhaben nur bedingt. Empfehlenswerter ist es beispielsweise, den Pauschalpreis schriftlich zu vereinbaren. Der Kostenvoranschlag kann um bis zu zehn Prozent überschritten werden – und dann muss der Bauherr trotzdem voll bezahlen. – Länge 17 sec.

Alle Informationen zum Urteil des Landgerichts Coburg gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Sep/09

O-Ton: Minderung des Preises für mangelhafte Rundreise

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erläutert die Hintergründe:

O-Ton: Bei zusammengesetzten Reisen gibt es die Möglichkeit, die einzelnen Teilbereiche zu unterscheiden. Beispielsweise eine Rundreise oder auch den anschließenden Badeurlaub. Wenn zwei Tage der Rundreise wegfallen, können die Tagespreise dieser Rundreise als Minderung in Ansatz gebracht werden. Das ist deshalb bedeutsam, weil der Badeurlaub oftmals viel günstiger ist. Das heißt, wenn zwei Tage Rundereise wegfallen, ist auch die Minderung höher. – Länge 24 sec.

Das ganze Urteil zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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07Sep/09

Sat1 – O-Ton-Paket: Peer Steinbrück

Weitere O-Töne (frei bei Nennung der Quelle Sat.1) – Themen siehe Pressemitteilungen:

O-Ton-Paket Studien im Auftrag des Finanzministeriums 

O-Ton-Paket zu Lafontaine 

O-Ton-Paket Merkel 

O-Ton-Paket Opel

O-Ton-Paket Zinsen  

O-Ton-Paket Job-Angebot 

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