06Sep/09

Steinbrück nennt Lafontaine „Sicherheitsrisiko“

Zugleich stellte Steinbrück erneut klar, dass es nach der Wahl am 27. September „keine Koalition und kein Bündnis“ auf Bundesebene der SPD mit der Linkspartei geben werde. Allerdings beklagte der Finanzminister, während der CDU spielend eingeräumt werde, ihre strategischen Optionen wie in Hamburg um Schwarz-grün zu bereichern, müsse die SPD „apodiktisch auf alle Zeiten“ ihr strategisches Feld verengen. „Das sehe ich nicht ein, denn es kann sich im nächsten Jahrzehnt auf Landesebene ja durchaus eine Konstellation ergeben, wo die Linken verlässlicher, kalkulierbarer, regierungsfähiger sind und das, was ich an Kritik zu erheben habe, sich auf Bundesebene anders darstellt“, sagte Steinbrück weiter. Für die Zeit nach dieser Wahl jedoch gebe es keine Zusammenarbeit mit der Linken, er stünde für ein solches Bündnis auch „ganz sicher nicht“ als Finanzminister zur Verfügung: „Das würde meine Glaubwürdigkeit arg beschädigen.“

06Sep/09

Steinbrück: Fortsetzung der großen Koalition

Zugleich erneuerte er seine Befürchtungen im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP: „Eine Partei, die derartig markttheologisch aufgesetzt ist, der traue ich nicht zu, die Spielregeln und Leitplanken zu setzen – gerade mit Blick auf die Finanzmarktkrise, die wir brauchen – damit sich solche Exzesse nicht wiederholen“, unterstrich Steinbrück. In einer schwarz-gelben Koalition hätten die Wirtschaftsliberalen der CDU mehr Einfluss als gegenwärtig, da „die SPD doch einiges korrigieren kann“. 

06Sep/09

Steinbrück: Merkels Job-Angebot ist „ganz nett“

Nachfragen zu seiner Zukunft im Falle einer SPD-Wahlniederlage ließ Steinbrück offen: „Das muss ich bestimmt nicht heute Abend entscheiden.“ Er sei jetzt 62 Jahre alt und nicht süchtig nach Politik. Nicht ganz ernst gemeint fügte der Finanzminister dann hinzu: „Wenn das so käme, Frau Christiansen, dann mache ich eine Talkshow auf!“

06Sep/09

Steinbrück: Opel-Insolvenz ist keine Alternative

Das sei dies, was „mein blendend aussehender Wirtschaftministerkollege nicht gemacht hat“.
Die Bundesregierung favorisiert nach wie vor einen Verkauf des angeschlagenen Autobauers an den österreichisch-kanadischen Zulieferer Magna. Demgegenüber hatte Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg zeitweise auch eine Insolvenz des Unternehmens nicht ausgeschlossen.

06Sep/09

O-Ton + Magazin: Achillessehnenriss ist Unfall

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Unfallopfer:

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Magazin: Achillessehnenriss beim Badminton ist Unfall

Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Allerdings gibt es immer wieder Streit über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein beim Badminton erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Zwar ist Badminton eine schweißtreibende Angelegenheit – in unserem Fall aber wird es zunächst erst einmal trocken. Die juristische Definition eines Unfalls, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, lautet nämlich so:

O-Ton: Ein Unfall ist zunächst erst einmal ein überraschendes Ereignis. Also ich gehe, falle, knicke um, werde angefahren. Aber regelmäßig gibt es Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob wirklich ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt beispielsweise bei Sportverletzungen. Da mussten mehrere Gerichte schon bemüht werden, um hier festzustellen, wann ein Unfall vorliegt. – Länge 21 sec.

In diesem Fall trafen sich zwei Freunde zum Badminton:

O-Ton: SFX

Einer trat an – erreichte den Federball aber nicht mehr, sondern krümmte sich stattdessen auf dem Parkett – die Achillessehne am rechten Fuß war gerissen. Erst hatte der Mann Schmerzen, dann Scherereien mit der Versicherung.

O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.

Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Begründung: Solch ein Riss der Achillessehne ist ein versichertes Unfallereignis. Da die Versicherung aber erst nach dem Urteil kleinlaut zahlte, empfiehlt Swen Walentowski:

O-Ton: Das Problem ist immer, dass man mit der Versicherung auf Augenhöhe spricht. Das sind ja Profis, das kann man allein nicht machen. Dann gehen die Versicherer auch immer dazu über, nur einen Teil zu regulieren oder hier haben sie sich überhaupt geweigert. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Mann die 3.200 Euro sicherlich nicht bekommen. Das Schöne ist, wenn man einen Prozess gewinnt, dann muss auch die gegnerische Seite auch die Anwaltskosten übernehmen, so dass er die 3.200 Euro wirklich voll behalten kann. – Länge 20 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.

Absage.

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O-Ton  und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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