05Aug/09

O-Ton + Magazin: Urlaub nicht zu spät stornieren

So entschied das Landgericht Coburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.

In dem Fall hatte der Kläger zwar aus gesundheitlichen Gründen absagen müssen – aber er tat dies viel zu spät, obwohl das Aus für die Fahrt schon länger absehbar war. Damit blieb er auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Urlaub nicht zu spät stornieren

Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht: Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren.

Beitrag:

Grundsätzlich gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung ist keine Allroundversicherung für alle möglichen Gründe, die zur Absage der Reise führen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.

Dies musste auch ein Mann erfahren, der mit mehr als neun Monaten Vorlauf eine Busreise nach Süditalien gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte. Vier Monate vor Reiseantritt mussten ihm Zehen amputiert werden. Obwohl es zu massiven Wundheilungsstörungen mit Nach-OP kam, sagte er die Reise erst eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn ab.

O-Ton: SFX

Von den Stornokosten in Höhe von 1.350 Euro übernahm die Versicherung nur knapp 200 Euro. Ihre Begründung: Dieser Betrag wäre angefallen, wäre die Reise spätestens 30 Tage vor Antritt abgesagt worden.

O-Ton: SFX

Das wollte der Mann nicht hinnehmen und verklagte die Versicherung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Jeder hat eine Pflicht zur sogenannten Schadensminderung. Das bedeutet: Wenn ich weiß, dass ich die Reise nicht antreten kann oder wenn es sich mir geradezu aufdrängt, dass ich nicht mit amputierten Zehen oder schweren Wundheilungsstörungen nicht eine Busreise von Deutschland nach Italien antreten kann, dann muss man auch rechtzeitig stornieren. Und nicht erst bis kurz vor der Reise warten. Man hat also eine Pflicht, rechtzeitig die Reise zu stornieren, um die Stornokosten gering zu halten. – Länge 30 sec.

Damit blieb der Kläger auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

04Aug/09

O-Töne: Gesetz über Managergehälter in Kraft

Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird, erklärte das Justizministerium. Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein erläutert die Hintergründe:

O-Töne (1. Frage: Hintergrund der Regelung, 2. Frage: besonders hohe Gehälter weiter möglich?)

++++++++++++

O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.    

03Aug/09

Kollegengespräch: Verbraucher nun besser geschützt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was ändert sich denn nun ab Dienstag?
2. Was passiert, wenn ich trotzdem einen Anruf bekomme?
3. Und was soll ich als Verbraucher tun, wenn ich einen solchen unerwünschten Anruf bekomme?
4. Und wenn ich schon in die Falle getappt bin und habe etwas bestellt – kann ich dann leichter von dem Vertrag zurück treten?

++++++++++++

Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.    

02Aug/09

O-Ton + Magazin: Spinne als allgemeines Lebensrisiko

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das ist nicht gesponnen, denn nach dem Vertrag ist der Hausmeister tatsächlich verpflichtet, zu reinigen – aber er muss trotzdem nicht zahlen. Weil in dem Vertrag nicht festgelegt ist, wann er denn immer reinigen muss. Selbst wenn er gereinigt hat, so die Richter, ist es ja bei einer offenen Tiefgarage immer möglich, dass infolge der nächsten Stunden immer mal eine Spinne in die Tiefgarage krabbelt und sich dann von der Decke auf die Besucher der Tiefgarage stürzt – und deshalb: Die Spinne als solche stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, für den ich dann am Ende keinen haftbar mache, wenn ich mich davor – wie vor anderen Ungetieren auch – erschrecke. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Die Spinne als allgemeines Lebensrisiko

Spinnen sind ein allgemeines Lebensrisiko! So entschied das Oberlandesgerichts Karlsruhe in dem Fall einer Dame. Sie hatte sich in einer Tiefgarage so vor einer Spinne erschreckt, war hingefallen und wollte dafür Schmerzensgeld. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Der Tatort:

O-Ton: SFX

Eine Tiefgarage! – Das Opfer:

O-Ton: SFX

Eine harmlose Frau! – Die Täterin:

O-Ton: SFX

Eine Spinne!! Doch der Reihe nach: Ein Mann parkte seinen Wagen in besagter Tiefgarage, kam nach einem Bummel zurück und entdeckte auf der Beifahrerseite, wie sich die spätere Täterin gerade abseilt. Die Frau darunter – ahnungslos, der Mann auf der Fahrseite – hilflos, wie Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zu berichten weiß:

O-Ton: Noch bevor er sie warnen konnte, erschrak sie, trat reflexartig zurück, verlor das Gleichgewicht, fiel sehr, sehr unglücklich hin, erlitt eine Beckenprellung, eine Prellung der rechten Gesichtshälfte und einen komplizierten Bruch am Handgelenk. – Länge 15 sec.

Die Spinne sah das Dilemma und machte sich angesichts drohender Schadenersatzansprüche schnellstmöglich aus dem Staub. Aber da war ja noch der Hausmeister der Tiefgarage, der nun die Rechnung von der Frau präsentiert bekam:

O-Ton: Sie war nämlich der Meinung, dass nach dem Hausmeistervertrag der Beklagte verpflichtet ist, die offene Tiefgarage zu reinigen und dabei auch die Spinnweben zu entfernen. – Länge 14 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Das ist nicht gesponnen, denn nach dem Vertrag ist der Hausmeister tatsächlich verpflichtet, zu reinigen – aber er muss trotzdem nicht zahlen. Weil in dem Vertrag nicht festgelegt ist, wann er denn immer reinigen muss. Selbst wenn er gereinigt hat, so die Richter, ist es ja bei einer offenen Tiefgarage immer möglich, dass infolge der nächsten Stunden immer mal eine Spinne in die Tiefgarage krabbelt und sich dann von der Decke auf die Besucher der Tiefgarage stürzt – und deshalb: Die Spinne als solche stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, für den ich dann am Ende keinen haftbar mache, wenn ich mich davor – wie vor anderen Ungetieren auch – erschrecke. – Länge 30 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski und nachzulesen ist dieser Fall auch unter www.anwaltauskunft.de.

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

31Jul/09

Kollegengespräch: Bayern siegt beim Audi Cup 2009

Matthias Tüxen antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Wie war die Stimmung an diesem zweiten Abend des Turniers?

2.    Im Vorfeld war ja so ein bisschen spekuliert worden – und Erinnerungen an das Champions League Finale von 99 kamen hoch. War davon auch danach noch die Rede?

3.    Und jetzt blicken die Bayern nach vorn – am Sonntag der erste Auftritt im Pokal, eine Woche danach geht es gegen Hoffenheim in der Bundesliga. Mit dem Gewinn des Audi Cups – Generalprobe gelungen?

 

++++++++++++

Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.