17Jun/09

Wartepflichtiger Radfahrer hat Schuld bei Unfall

Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer.

Nachdem das Landgericht die Klage abgelehnt hatte, wurde dieses Urteil vom Oberlandesgericht Köln nochmals bestätigt: An der betreffenden Kreuzung befänden sich zwar für die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge Warnhinweise, neben einem Warnblinklicht, das auf einen kreuzenden Fußgängerüberweg hinweist, auch ein Warnschild „Radfahrer kreuzen“. Dies bedeute aber nicht, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden, zum Warten verpflichtet seien. Die Warnschilder verpflichteten lediglich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

16Jun/09

O-Ton: Bewertungsgutachten ist keine Garantie

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Etwa ein Jahr später hat sich herausgestellt, beim Werkstattbesuch, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als der Käufer aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Was macht er? Er klagt dann auf Schadensersatz und zwar nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Gutachter. – Länge 15 sec

Allerdings ohne Erfolg – das Gutachten war erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt worden. Das sei kein Garantieversprechen. Und auch der Gutachter musste keinen Schadenersatz zahlen, er hatte sein Arbeit aufgrund einer Wertbestimmung vorgelegt und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de

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16Jun/09

O-Ton: Mietwagen nach Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins rät Unfallopfern daher:

O-Ton: Sie haben eine Erkundigungspflicht, Sie dürfen nicht zum erstbesten Autovermieter gehen, sie müssen Alternativangebote einholen. Denn Ihnen steht grundsätzlich nicht das Recht zu, zu irgendeinem Tarif und auch zu dem überhöhten Unfallersatztarif einen Wagen anzumieten. – Länge 15 sec.

Sonst kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten kürzen oder verweigern. Unter www.schadenfix.de kann man seinen Unfall ganz einfach mit anwaltlicher Hilfe und elektronischen Unfalldatenbögen abwickeln.

 

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16Jun/09

O-Ton+Magazin: Radfahrer trägt Alleinschuld bei Unfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das berlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.
 
Mehr zu diesem Thema findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wartepflichtiger Radfahrer trägt Alleinschuld beim Unfall

Anmod: Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Doch Radler können sich nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld.

Beitrag:

Die Situation war eindeutig: Der Autofahrer hatte Vorfahrt, die Radlerin nicht. Und es kam wie es komme musste – zum Crash. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.

Die Begründung der Richter war eindeutig: Für die Radler gelten die gleichen Rechte und Pflichten auf der Straße. Daran ändert auch ein Schild nichts, dass auf die Pedalritter hinweist:

O-Ton: Sie haben keine anderen Rechte als die anderen Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch in diesem Fall. Da stand ein Schild für die Vorfahrtsberechtigten ´Fahrradfahrer kreuzen´. Das heißt aber nicht, dass die Autos, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, zum Warten verpflichtet sind. – Länge 15 sec.

Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet, urteilten die Richter. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde. Bettina Bachmann über die generellen Pflichten eines Radlers:

O-Ton: Er muss auch rote Ampeln respektieren, er darf Einbahnstraßen nicht in entgegengesetzter Richtung fahren und er muss die Vorfahrt achten. – Länge 8 sec

Mehr zu diesem Thema wie auch den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

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16Jun/09

O-Ton+Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Die Vorinstanz hatte eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, die damit hinfällig waren.
Alle Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

Eine Verkehrsstraftat, wie beispielsweise ein Fahrverbot, muss zeitnah geahndet werden. Nach zweieinhalb Jahren ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm dafür zu spät. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Das Landgericht Münster hatte wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. – Länge 10 sec.

… erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: Der Verstoß lag schon zweieinhalb Jahre zurück – zu lange, entschied die nächste Instanz, das Oberlandesgerichts Hamm. In der Begründung schrieben die Richter:

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Denn das Fahrverbot muss in „zeitlicher Nähe“, so die Richter, des Verstoßes liegen. Sonst verpufft die Wirkung. Eine Faustregel, wie lange „diese zeitliche Nähe“ betragen sollte, gibt es aber nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist schwierig zu sagen, das Amtsgericht Bayreuth hatte bereits entschieden, dass bei zwei Jahren Frist zwischen Fahrverbot und Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden darf. – Länge 8 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zu einem Verkehrsanwalt in der Nähe finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage. 

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