10Feb/09

O-Ton: Von der Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man eine Matte über eine Brücke legt, die auch über ein Gewässer führt, dann muss die wirklich rutschfest sein. Derjenige, der die benutzt, der kann davon ausgehen, dass es keine Rutschfalle ist. Denn deswegen liegt ja die rutschfeste Matte da, damit man nicht hinfällt. – Länge 13 sec.

Zwar müsste sich ein Fußgänger auch am Geländer festhalten, urteilten die Richter – und sprachen ihm 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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10Feb/09

O-Ton + Magazinbeitrag: Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, rät generell in Waldgebieten:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen

Wildunfälle ereignen sich gerade in der dunklen Jahreszeit sehr häufig. Weicht in so einem Fall ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Das entschied das Amtsgericht München.

Beitrag:

Der Fall war eigentlich klar: Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie zog daraufhin, weil sie Angst hatte, dass das Reh auf die Straße laufen würde, auf die linke Seite und verursachte mit dem Wagen einen Unfall, bei dem Sachschaden in erheblicher Höhe entstand. – Länge 10 sec.

Insgesamt 4.500 Euro, so urteilte der Sachverständige.

O-Ton: SFX

Der Wagen gehörte dem Vater der jungen Frau, er erwartete nun, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die Versicherung hielt sich jedoch vornehm zurück. Ihre Begründung: Das Ausweichmanöver war unnötig, da sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe.

O-Ton: Die Richter haben das anders gesehen. Sie haben gesagt, es war für die Frau das gebotene Verhalten – auch in dieser Situation. Sie wusste ja nicht, läuft das Reh nun auf die Straße oder nicht und damit dem Tier vorsorglich auszuweichen. – Länge 12 sec.

Weder habe die Frau grob fahrlässig gehandelt, noch könne man ihr vorwerfen, die beim Fahren erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße vernachlässigt zu haben – die Versicherung musste also zahlen.
Generell rät die Verkehrsrechtsexpertin auf Straßen, die durch Wälder führen:

O-Ton: Vorsichtig fahren, langsam fahren! An die Seiten schauen, ob ein Wildschwein, Reh, Hirsch da ist – alle Großtiere, mit denen ja doch erheblich Unfälle auch mit Personenschaden passieren können. Langsam fahren, gerade wenn Wildwechsel zu befürchten ist. – Länge 15 sec.

Auch bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Diese – und den ganzen Fall zum Nachlesen – findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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04Feb/09

O-Ton: „Betreten auf eigene Gefahr“ auch im Wald

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene fuhr mit seinem Fahrrad auf einem Waldweg. Er kam zu einer Stelle, an der sich der Waldweg verengte und in einer breit angelegten Treppe mündete. Er fuhr aber über die Treppe rüber, stürzte und hat sich mehrere Verletzungen zugezogen. Er wollte dann vom Waldbesitzer den Schadensersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 6.500 Euro. – Länge 18 sec

Weder vom Landgericht noch vom Oberlandesgericht bekam der Radler Recht. Beide Instanzen urteilten: Den Waldbesitzer trifft keine Schuld an dem Unfall. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Haftung für Bankdarlehen nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Feb/09

O-Ton: Parken nur für Kunden erlaubt

Die Einzelheiten dazu erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall ließ der Betreiber eines Parkplatzes an einem Einkaufszentrum ein Auto abschleppen, in dem keine Parkscheibe ausgelegt war, obwohl dies vorgeschrieben war. Nach vier Stunden ließ er das Fahrzeug abschleppen von seinem Abschleppunternehmer. Und der Besitzer musste dann 165 Euro bezahlen, um das Auto wieder auszulösen. Dieses Geld wollte er vom Betreiber des Parkplatzes wieder haben. – Länge 20 sec.

Doch die Richter gaben in zwei Instanzen dem Parkplatzbetreiber Recht, er musste nicht zahlen. Immerhin habe er klare Regeln für das Parken aufgestellt und den Autofahrer mit dem Abschleppen auch nicht schikaniert. Nachzulesen ist dies alles unter www.anwaltauskunft.de.

 

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