Porsche regelt Arbeitszeit neu

 Stuttgart – Porsche will seinen Mitarbeitern künftig mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit geben, um Beruf und Privatleben besser vereinbaren zu können. Nach einem Bericht der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche einigten sich Management und Betriebsrat des Sportwagenherstellers auf entsprechende Modelle mit dem Titel „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“. Sie gelten für die Standorte Stuttgart-Zuffenhausen, Ludwigsburg, Sachsenheim und Weissach.

Zum Regelungspaket gehört die Einführung einer „Wahlarbeitszeit“, mit der Angestellte ihre Arbeitszeit bei entsprechend reduzierter Vergütung auf bis zu 20 Wochenstunden absenken können. „2,5 Prozent der Kolleginnen und Kollegen haben sogar einen Rechtsanspruch auf die Wahlarbeitszeit, und langfristig sollen es sogar fünf Prozent werden“, sagte Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück der Automobilwoche. Die verminderte Arbeitszeit soll sich über maximal zwei Jahre erstrecken können.

Bis zu vier Prozent der Porsche-Beschäftigten können künftig an maximal zwei Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten. Dabei muss die Datensicherheit gewährleistet sein, zudem dürfen die verlässlich planbaren Arbeitsaufgaben keine permanente Anwesenheit im Betrieb erfordern.

Bei Freistellungen für einen längeren Zeitraum ist eine „freiwillige persönliche Auszeit“ möglich. Bei der sogenannten verblockten Teilzeit arbeiten die Angestellten zunächst in Vollzeit und lassen sich dabei ein um 10, 20 oder 25 Prozent reduziertes Entgelt auszahlen. Die so angesparten Guthaben können sie für ihre Auszeit in Form eines Sabbaticals verwenden.

Überdies wird es künftig die „Porsche Pflegezeit“ geben. Bei „akut auftretenden familiären Notsituationen“, etwa der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, ist eine Freistellung für bis zu drei Monate möglich, in denen der Mitarbeiter 75 Prozent seines Entgelts erhält. „Unternehmen und Arbeitnehmerseite teilen sich die Kosten hälftig. Das ist unser Verständnis von Solidarität“, sagte Betriebsrat Hück zu der neuen Regelung.