Schwierigkeiten für deutsche Mittelständler in Kuba

Um ein Unternehmen auf der Karibikinsel zu gründen, bieten sich Joint Ventures mit einem Staatsunternehmen an, dafür gilt das nach Expertenmeinung recht realistische Auslandsinvestitionsgesetz Nr. 77 von 1995 mit den entsprechenden Ergänzungen. Ferner besteht die Möglichkeit einer Arbeitsgemeinschaft (Asociación economica contractual). Das ist eine Vereinigung mehrerer Parteien, die gemeinsam ein vertraglich festgelegtes Ziel erreichen wollen. Ausländische Unternehmen, die es ohne einen kubanischen Partner schaffen möchten, müssen eine Aktiengesellschaft gründen. Die Genehmigung dazu wird aber nur in Sonderfällen erteilt.

Für eine reine Handelsniederlassung gelten ebenfalls hohe Hürden, so müssen unter anderem Jahresumsätze im sechsstelligen Bereich vorgewiesen werden. Reine Händler haben es trotzdem generell sehr schwer, da die kubanische Regierung bestrebt ist, Zwischenhändler auszuschalten.

Wer Mitarbeiter einstellen will, muss die Leute nehmen, die von der staatlichen Arbeitsvermittlung geschickt werden. Die Arbeitsvermittlung bleibt nominell auch der Arbeitgeber, an den die Lohnkosten in Devisen bezahlt werden müssen. Sie gibt den Angestellten den größten Teil in Landeswährung aus. Offiziell verdienen die kubanischen Angestellten etwa 15 Euro pro Monat. Als ausländischer Investor müssen aber pro Mitarbeiter etwa 1.000 Euro gezahlt werden. Dafür aber gilt das Personal als hochqualifiziert, der gute Ausbildungsstand der Kubaner ist weltweit bekannt. Sollte man trotzdem mit der Leistung oder dem Verhalten der Leute unzufrieden sein, kann ein kubanischer Arbeitnehmer meist relativ problemlos durch einen anderen ersetzt werden.