Tag Archives: Abschleppen

19Aug/11

O-Ton + Magazin: Auto blockiert ein Drittel des Radweges – Abschleppen rechtens

 Wenn Autos auf einem Radweg parken und ihn erheblich einengen, dann dürfen sie abgeschleppt werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Ausgangslage.:

O-Ton: Ein Auto wurde so geparkt, dass es ein Drittel eines Fahrradweges blockierte. Auf dem Fahrradweg gab es auch Gegenverkehr, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung für die Fahrradfahrer durch das verbotswidrig abgestellte Auto bestand. – Länge 14 sec.

Zu Recht, urteilten die Richter. Wenige Zentimeter machten noch keine Behinderung für die Radler aus. Wenn ein Auto aber ein Drittel des Weges blockiert – dann schon. Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Auto blockiert ein Drittel des Radweges – Abschleppen rechtens

Wenn Autos auf einem Radweg parken und ihn erheblich einengen, dann dürfen sie abgeschleppt werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Generell ist die Rechtslage so, erläutert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Abgeschleppt werden darf dann, wenn derjenige, der verbotswidrig parkt, andere Verkehrsteilnehmer behindert. – Länge 8 sec.

So weit, so klar! Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder unterschiedliche Ansichten darüber, was nun wirklich eine Behinderung für die anderen Verkehrsteilnehmer ist. In diesem Fall war die Ausgangslage so:

O-Ton: Ein Auto wurde so geparkt, dass es ein Drittel eines Fahrradweges blockierte. Auf dem Fahrradweg gab es auch Gegenverkehr, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung für die Fahrradfahrer durch das verbotswidrig abgestellte Auto bestand. – Länge 14 sec.

Also rollte der Abschleppwagen an und nahm den Wagen mit.

O-Ton: SFX

Der erboste Autofahrer suchte erst seinen Wagen und danach sein Glück vor Gericht. Allerdings ohne Erfolg! An der Stelle gab es eine Benutzungspflicht des Radweges – und den habe der Mann mit seinem Wagen zu einem Drittel blockiert. Das war eine erhebliche Beeinträchtigung. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man kann nicht davon ausgehen, dass so eine Beeinträchtigung vorliegt, wenn das Auto nur wenige Zentimeter in den Weg ragt. Aber wenn es ein Drittel des Wegs blockiert, dann ist es für die Fahrradfahrer eine erhebliche Beeinträchtigung. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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18Aug/11

O-Ton: Unfallhelfer haben Anspruch auf Schadensersatz

 Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Fahrzeug kollidierte mit der Leitplanke und blieb auf dem Seitenstreifen liegen. Ein Autofahrer hinter dem Unfallfahrzeug hielt an, der Fahrer stieg aus, ging zu dem Unfallwagen, sprach mit dem Fahrer, holte aus dem Unfallwagen das Warndreieck und wollte es aufstellen. In dem Moment kam ein anderes Fahrzeug ins Schleudern und verletzte den Unfallhelfer auf dem Seitenstreifen erheblich. – Länge 30 sec.

Informationen, einen Unfalldatenbogen und eine Anwaltssuche findet man bei einem Unfall unter www.schadenfix.de.

O-Ton

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30Mai/11

Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochene“ Abschleppmaßnahme

 Aachen/Berlin (DAV). Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. April 2011 (AZ: 7 K 2213/09).

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse und Taxis verbotswidrig abgestellt. Ein Mitarbeiter der Stadt Aachen, der als Beifahrer im Wagen eines Abschleppunternehmens mitfuhr, veranlasste das Abschleppen des Fahrzeugs. Der Eigentümer erschien während des Abschleppvorgangs und beglich angefallene Abschleppkosten sowie das Verwarnungsgeld. Gegen die zusätzliche Erhebung von Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro klagte er jedoch. Seiner Meinung nach sei der Stadt kein besonderer Verwaltungsaufwand entstanden, denn diese lasse ja – eine Aachener Besonderheit – ihre Vollzugsbediensteten in den Fahrzeugen des Abschleppunternehmers mitfahren.

Die Richter entschieden, dass die Stadt für so genannte Leerfahrten, bei denen der Abschleppvorgang abgebrochen werde, dieselbe Gebühr wie für „normale“ Abschleppmaßnahmen erheben dürfe. Der entstehende durchschnittliche Verwaltungsaufwand unterscheide sich im Ergebnis bei beiden Maßnahmen nicht. Auch stehe die Praxis der Stadt, den Mitarbeiter vorsorglich im Abschleppwagen mitfahren zu lassen, nicht einer Gebührenerhebung entgegen. Der städtische Vollzugsbedienstete müsse in jedem Einzelfall aussteigen und kontrollieren, ob die Voraussetzungen für eine Abschleppmaßnahme vorlägen. Für den so entstehenden Aufwand dürfe eine Gebühr erhoben werden. Mit 50 Euro liege die Höhe der Gebühr im unteren Bereich des gesetzlich vorgegebenen Rahmens von 25 Euro bis 150 Euro.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

18Mai/11

O-Ton + Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

 Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/717.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/718.mp3[/podcast]

Beitrag:

Da freut sich die marode Stadtkasse:

O-Ton: SFX

Auch wenn das Auto noch nicht umgesetzt wurde, darf der Kämmerer schon die Hand aufhalten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sicher, weil dadurch ja schon Kosten entstanden sind, wenn der Wagen sich nähert, auch wenn das Auto noch nicht aufgeladen ist. Denn der wurde ja angefordert. Verwaltungsgebühren fallen an, es muss jemand schauen, ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, dass das Auto abgeschleppt wird. Also, es empfiehlt sich nicht ordnungswidrig zu parken. – Länge 14 sec.

Im dem Fall stand der Wagen in der Busspur – also genau da, wo er nicht stehen darf! Und dann nahm das Drama seinen Lauf:

O-Ton: Das Abschleppen des Fahrzeugs wurde veranlasst und während der Abschleppvorgang im Gang war, erschien der Eigentümer und beglich gleich die angefallenen Abschleppkosten und auch das Verwarnungsgeld. Er weigerte sich allerdings die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro zu bezahlen. – Länge 17 sec.

Doch damit zog er vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren.

O-Ton: SFX

Die Begründung der Richter war simpel, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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14Mrz/11

O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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O-Ton

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