Ein Unfallopfer bekommt grundsätzlich auch die Abschleppkosten ersetzt. Die gegnerische Versicherung darf dies nur dann verweigern, wenn erkennbar war, dass der Preis des Abschleppunternehmens unangemessen hoch ist. Weiter
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O-Ton: Beschädigung des Pkw bei Rückführung aus dem Ausland – Ansprüche gegen die Abschleppfirma
Eine Versicherung, die im Schadensfall einen Wagen aus dem Ausland zurück holen soll, haftet nicht für Beschädigungen beim Abschleppen. Diese Ansprüche müssen gegen die Abschleppfirma geltend gemacht werden, entschied das Amtsgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
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O-Ton: Nein, das Verhalten des Abschleppunternehmens ist der Versicherung nicht zuzurechnen, da sie ja nur vermittelnd tätig geworden ist und nicht Vertragspartner des Abschleppunternehmens ist. Der geschädigte Autofahrer muss direkt gegen das Abschleppunternehmen vorgehen und dort seinen Schaden geltend machen. – Länge 16 sec.
Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
O-Ton
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