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01Feb/24

O-Ton: Abgesprochener Unfall – Versicherung muss nicht zahlen

Abgesprochene Unfälle können durch eine ungewöhnliche Häufung typischer Umstände nachgewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Unfall nicht nachvollziehbar ist oder Vorschäden verschwiegen wurden, kann dies der Fall sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Erkannt wurde es an dem Fahrverhalten des Unfallverursachers. Er hat erst gebremst, dann wieder nicht gebremst und außerdem hat er viel zu spät gelenkt. Zusätzlich kam noch dazu, dass er einen Vorschaden verschwiegen hat. - Länge 13 sec.

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