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22Jul/19

O-Ton: Nimm Dir nach meinem Tod, was Du willst – wirklich freie Auswahl?

Wer in einem Testament mit dem Satz „Nimm Dir, was Du willst“ bedacht wird, hat nicht automatisch die freie Auswahl. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg und erlaubte einer Witwe nicht, den gesamten Nachlass zu nehmen, sondern nur aus den Hausratsgegenständen ihres verstorbenen Ehemannes auszuwählen. Weiter