Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss sich schnellstmöglich Kenntnis darüber verschaffen, von wo sich Wagen nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt dann ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
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O-Ton: Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?
Wird nachgewiesen, dass ein Unfall den Wagen beschädigt hat und ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Versicherung grundsätzlich in der Pflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies auch beweisen. Eine Vermutung reicht hierfür nicht aus, entschied das Landgericht Dortmund. In dem Fall ging es um massive Kratzer am Auto. Weiter
O-Ton: Warnblinker auf Autobahnen ernst nehmen
Bremst ein Fahrzeug auf der Autobahn ab und schaltet den Warnblinker ein, muss das nachfolgende Fahrzeug seine Geschwindigkeit sofort reduzieren. Tut der Fahrer das nicht und fährt auf das Fahrzeug am Stauende auf, muss er nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Verwarnung rechnen. Weiter
O-Ton: Auf der Toilette gibt es keinen Unfallversicherungsschutz
Bei einem Arbeitsunfall genießen die Betroffenen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu können auch Unfälle gehören, die sich etwa bei einer Betriebsfeier ereignen. Doch es gibt Grenzen: Ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und sich danach im betrunkenen Zustand auf der Toilette verletzt, hat keinen Arbeitsunfall. Weiter
O-Ton: Arbeiten in der Elternzeit – Antragsfristen im Blick behalten
Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt auch im zweiten und dritten Jahr, wenn die Eltern kein Elterngeld mehr erhalten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt. Weiter