Tag Archives: Anwaltverein

09Feb/12

O-Ton-Paket: Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei geplant

 Die Flensburger Verkehrssünderkartei soll reformiert werden, künftig kann bei acht Punkten der Führerschein entzogen werden. Das berichtet die Bild-Zeitung. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte im ZDF, bis zum Ende des Monats soll entschieden werden, wie mit den bereits gesammelten Punkten umgegangen wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen ist dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar ist. Allerdings warnte Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: „Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden.“

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08Jan/12

Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012 – kostenlose App verfügbar

 Berlin (DAV). Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Altersstufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachzulesen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
Wer sich einen schnellen Überblick über den Unterhaltsanspruch der Kinder verschaffen will, kann dies leicht mit dem Unterhaltsrechner des Deutschen Anwaltvereins tun. Diesen gibt es als kostenlosen App. Er hilft schnell und unkompliziert weiter. Für bis zu drei Kinder kann der Unterhalt dort berechnet werden. Grundlage ist die aktuell geltende Düsseldorfer Tabelle. Den Unterhaltsrechner findet man bei I-Tunes oder auf der Homepage des Anwaltvereins unter: www.anwaltverein.de.

„Zu beachten ist, dass sich der Unterhalt trotzdem verändern kann. Beispielsweise wegen der Alters- und Einkommensstufen“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Dies könne man schnell mit Hilfe der App überprüfen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

25Okt/11

Vorsicht bei Mogelpackungen in der Rechtsschutzversicherung

 Berlin (DAV). Die DEURAG bewirbt einen neuen Tarif. Mit dem Titel „M-Aktiv“ wird der Eindruck erweckt, die Kunden könnten zukünftig aktiver ihre Interessen vertreten als bisher. Tatsächlicher Kern ist aber eine Leistungsminderung, und es droht die Gefahr, dass wichtige Fristen versäumt werden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dem Kunden wird die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst vor Gericht zugebilligt, davor aber verweigert. Stattdessen wird ein „Mediator“ angeboten. Besonders problematisch ist der ausschließliche Weg über die Mediation im Arbeitsrecht, das insbesondere in dem wichtigen Kündigungsschutzbereich von kurzen gesetzlichen Klagefristen betroffen ist, die durch das Mediationsverfahren nicht gewahrt werden. „Der Irrtum von Versicherungsnehmern darüber und ein damit verbundener Rechtsverlust sind vorprogammiert“, so Rechtsanwalt Dr. Hans Georg Meier von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht.

Professionelle Mediatoren würden – so die DEURAG – für einen unbürokratischen, flexiblen Ablauf des Verfahrens sorgen. Verschwiegen wird, dass „unbürokratisch und flexibel“ bedeutet, dass das Recht nicht beachtet wird und vermutlich auch nicht beachtet werden kann, denn Mediatoren müssen keine rechtliche Ausbildung haben. Selbst wenn sie diese haben, sollen sie sie nicht anwenden, denn die Mediation soll nur die Interessen der Beteiligten ausgleichen, nicht aber ihre Rechtsansprüche. Man bekommt also nur, was man dringend braucht, nicht das, was einem zusteht. Versprochen wird kein Ärger, kein Stress, obwohl in der Mediation jede Partei selbst mit dem Gegner verhandeln muss, wenn auch unter der Leitung des Mediators. Mediation ist in einigen Bereichen durchaus sinnvoll. Schwierig wird dies nach Angabe der DAV-Arbeitsrechtler aber vor allem im Arbeitsrecht, wenn Fristen, wie beispielsweise die wichtigen gesetzlichen Klagefristen bei Kündigungsschutzverfahren, betroffen sind.

Verschwiegen wird letztlich auch von den Versicherern, dass der Gegner sich der Mediation unproblematisch verweigern kann, ja nicht einmal auf eine entsprechende Anfrage reagieren muss. „Wer berät den Versicherungsnehmer dann, ob es sich lohnt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten?“, so Meier weiter.

Rechtsschutzversicherungen, die außergerichtlich nur die Mediation decken, böten in Wahrheit außergerichtlich keinen Schutz. Meier: „Rechtsschutz ist nur da, wo Rechtsanwälte drin sind!“.

18Aug/11

O-Ton + Magazin: Warum ein Grünstreifen ein Seitenstreifen ist ….

 Mit der Frage, was ein Seitenstreifen ist, hatte sich das Amtsgericht Schmallenberg zu befassen. Es ging darum, ob Grünstreifen neben der Straße, die nicht als Verkehrsflächen genutzt werden, Seitenstreifen sind oder nur Mehrzweckstreifen und Standspuren. Alles klar? – Dabei ging es nur um die Frage, ob ein Autofahrer falsch geparkt hat. Nicht ganz unwesentlich, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, das ist eigentlich schon ein Stück aus dem juristischen Raritätenkabinett. Denn der Richter hat hergeleitet, was ein Seitenstreifen ist. Es handelt sich hierbei ja um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Seiten“ und „Streifen“. – Länge 12 sec.

Und der Richter kam zu dem Schluss: Der Autofahrer muss zahlen, denn er habe auf einem Seitenstreifen geparkt. Unter verkehrsrecht.de ist das ausführlich nachzulesen.

O-Ton zum Download


Magazin: Warum ein Grünstreifen ein Seitenstreifen ist ….

Es ist ein Stück aus dem „juristischen Raritätenkabinett“… Mit der Frage, was ein Seitenstreifen ist, hatte sich das Amtsgericht Schmallenberg zu befassen. Es ging darum, ob Grünstreifen neben der Straße, die nicht als Verkehrsflächen genutzt werden, Seitenstreifen sind oder nur Mehrzweckstreifen und Standspuren. Alles klar? – hier ist der ganze Fall ….

Beitrag:

Es klingt kompliziert – dabei ging es nur um die Frage, ob ein Autofahrer falsch geparkt hat. Nicht ganz unwesentlich, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Weil es ja auf dem Seitenstreifen teilweise Park- und Halteverbotsregeln gibt, aber auf Grünstreifen und Grünflächen diese Vorschriften nicht gelten. – Länge 8 sec.

Und genau in solch einer rechtlichen Grauzone hatte sich ein Autofahrer erdreistet, seinen Wagen zu parken. Prompt bekam er ein Knöllchen – Höhe fünf Euro – weil er angeblich auf dem Seitenstreifen geparkt hatte. Und geriet bei seiner Klage dagegen an einen ganz besonderen Amtsrichter:

O-Ton: Ja, das ist eigentlich schon ein Stück aus dem juristischen Raritätenkabinett. Denn der Richter hat hergeleitet, was ein Seitenstreifen ist. Es handelt sich hierbei ja um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Seiten“ und „Streifen“. – Länge 12 sec.

Und jetzt – Zitat aus dem Urteil – Im Verkehrsrecht tauche der Begriff des Streifens mehrfach auf. So gebe es Fahrstreifen, Sperrstreifen, Parkstreifen und Zebrastreifen. Gerade die „Zebrastreifen“ seien wichtig, um zu zeigen, dass nicht allein der strenge Wortlaut, sondern der allgemeine Sprachgebrauch zugrunde zu legen sei: „Nach dem reinen Wortlaut könnte man davon ausgehen, es handele sich um einen Reitstreifen für Zebras, während der Zebrastreifen jedoch tatsächlich Fußgängern Vorrang gewährt“, so das Gericht.

O-Ton: SFX

Grünflächen könnten in der Tat keine Streifen, also auch keine Seitenstreifen, sein. Jedoch könnten Grünstreifen gleichzeitig auch Seitenstreifen sein, wenn sie befahrbar seien. Der Wortlaut sei also weit auszulegen. Damit handele es sich bei der Stelle, an der der Autofahrer geparkt habe, auch um einen „Seitenstreifen“.

O-Ton: SFX

Alles verstanden? In der Tat schwierig – aber unter verkehrsrecht.de noch einmal ausführlich nachzulesen.
Ach so, die Konsequenz für den Autofahrer? Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste zahlen, ja. – Länge 3 sec.

Aber dafür aber hat er nun eine wissenschaftliche Abhandlung des Gerichts zur deutschen Sprache.

Absage

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02Jun/11

O-Ton-Pakete: Auftakt des DAT in Strasbourg

 Der 62. Deutsche Anwaltstag hat seine Beratungen in Strasbourg aufgenommen. Zum Auftakt stellte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Prof. Wolfgang Ewer, verschiedene Positionen des DAV vor. Dazu gehört die Gewaltenteilung, sie gehört zu den wesentlichen Fundamenten des demokratischen Verfassungsstaates und ist für die Kontrolle der Regierung durch das Parlament unerlässlich. Der DAV mahnt die Bundesregierung, in ihrem Handeln die Rechte des Gesetzgebers nicht zu verletzen. Prof. Ewer sagte dazu:

O-Ton-Paket1

Die Anti-Terrorgesetze gehören auf den Prüfstand. Derzeit wird um die Verlängerung dieser Gesetze diskutiert, die am 10. Januar 2012 auslaufen würden. Aufgrund der Eingriffe in die Bürger- und Freiheitsrechte fordert der DAV zunächst eine gründliche, ausgewogene und unabhängige Evaluation der entsprechenden Vorschriften, bevor über eine Verlängerung nachgedacht wird.

O-Ton-Paket2

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherheitsverwahrung muss der Gesetzgeber nach Ansicht des DAV mit Augenmaß ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen. Dabei muss ein Abschied vom reinen Verwahrvollzug gegeben sein. Zudem steht der DAV dem sogenannten „Warnschußarrest“ nach wie vor ablehnend gegenüber, sagte Prof. Ewer.

O-Ton-Paket3:

Schließlich bekräftigt der DAV seine seit längerem bestehende Forderung nach einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung. Die Zeit der jahrelangen Nullrunden müsse nun der Vergangenheit angehören.

O-Ton-Paket4

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