Arzneimittelhersteller dürfen über Außendienstmitarbeiter Apotheker nicht mit kostenlosen Proben versorgen. Damit soll eine Beeinflussung verhindert werden. Aber: Einzelne Verkaufsverpackungen eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ dürfen übergeben werden, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M.. Weiter
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O-Ton: Keine Arzneimittel über Videoterminal
In Deutschland gilt das Apothekenmonopol und Arzneimittel dürfen nur in einer Apotheke oder über Versandhandel vertrieben werden. Apothekenpflichtige Medikamente dürfen daher nicht über einen Automaten vertrieben werden, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Keine Werbegeschenke von Pharmaunternehmen an Apotheken über ein Euro
Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen lediglich einen Euro kosten. Kostenlose Probekoffer mit Medikamenten dürfen daher nicht verschickt werden, lediglich Kugelschreiber oder andere einfach Dinge. Weiter