Tag Archives: Auto

22Okt/11

Opel: Offensive bei Elektroautos

 Rüsselsheim – Opel will das Thema Elektromobilität stärker besetzen. „Mit der Marke Opel wollen wir Marktführer beim Thema Elektromobilität werden“, sagt Marketing- und Vertriebsvorstand Alain Visser im Interview mit Automotive News Europe. Das erste Modell der neuen Strategie sei der Opel/Vauxhall Ampera, der diesen November in den Markt kommt. „Damit haben wir uns einen Vorsprung von drei Jahren zum Wettbewerb verschafft“, sagt Visser. Für Opels erstes voll alltagstaugliches Elektroauto mit Range-Extender liegen laut Visser derzeit europaweit 6.000 Vorbestellungen vor. „Im kommenden Jahr wollen wir mehr als 10.000 Einheiten dieser Image-Kampagne auf Rädern verkaufen“, so Visser. Daneben sind laut Visser zwei weitere E-Autos denkbar – eine Serienversion der auf der IAA präsentierten, futuristischen Studie RAKe und ein Elektro-Kleinwagen.

„Wir werden bis Ende des Jahres entscheiden, ob wir den RAKe in Serie fertigen werden“, so Visser. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, könne der RAKe „schon 2013“ auf den Markt kommen. Der Preis soll bei 10.000 bis 12.000 Euro liegen. „Durch die besondere Führerscheineinstufung dieser Fahrzeugkategorie könnten wir mit dem RAK e schon 16-jährige Kunden an die Marke heranführen“, freut sich Visser. Laut Informationen von Automotive News Europe steht Opel dazu in den finalen Verhandlungen mit der KTM-Tochter Kiska, Salzburg, die schon an der Entwicklung des RAKe beteiligt war und auch die Produktion übernehmen könnte.

Opel plant zudem weiterhin, ein kleines Elektrofahrzeug auf den Markt zu bringen. Nach Informationen des Blattes soll dies ab 2013 auf die Plattform der Elektroversion des Chevrolet Spark geschehen. Laut Visser soll die Entscheidung darüber „in naher Zukunft“ fallen. Wie Automotive News Europe bereits im September gemeldet hat, ist die Option, eine E-Version des künftigen Einstiegsmodell Junior zu bringen und in Eisenach zu produzieren, zuvor aus Kostengründen verworfen worden.

Vissers Ankündigung kann als Vorstoß gegen Renault-Nissan gewertet werden. Die französisch-japanische Allianz will vier Milliarden Euro in Elektromobilität investieren und im Jahr 2016 rund 1,5 Millionen Elektroautos verkaufen. Dazu bringt allein Renault in den kommenden zwölf Monaten vier Elektroautos auf den Markt: den Kangoo ZE, Fluence ZE, Twizy und Zoe. Renault COO Carlos Tavares sagte dazu im Interview mit Automotive News Europe: „Einige Leute denken, unsere Elektrostrategie ist eine Wette. Für uns ist sie eine Versicherung (für den Fall, dass der Öl-Preis steigen sollte).“

20Okt/11

O-Ton + Magazin: Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig

 Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH. Weiter

30Sep/11

Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung

 Saarbrücken/Berlin (DAV). Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 8. Februar 2011 (AZ: 4 U 200/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Der Unfall hatte sich an einer Fußgängerampel ereignet. Der Kläger hatte allerdings nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war – und das auch noch bei Rot – in schräger Richtung neben dem Überweg auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.

Das Gericht konnte kein Verschulden des Autofahrers erkennen. Die Betriebsgefahr seines Autos trete vollständig hinter das nachgewiesene grobe Verschulden des Klägers zurück. Der beklagte Autofahrer habe nicht gegen eine gesteigerte Sorgfaltspflicht verstoßen. Eine solche gelte für Autofahrer gegenüber Fußgängern dann, wenn sie mit verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssten. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Der Fußgänger war nach Zeugenaussagen dunkel gekleidet. Eine Zeugin sagte aus, sie selbst habe den Kläger „mehr als Schatten wahrgenommen“. Deshalb und in Anbetracht des Umstandes, dass der Beklagte im Kreuzungsbereich vor allem auf den fließenden Verkehr und die den Verkehr regelnden Ampeln geachtet habe, sahen es die Richter nicht als bewiesen an, dass der Beklagte den Kläger überhaupt gesehen habe. Der Verkehrsverstoß des Fußgängers, der, ohne auf den Verkehr zu achten, bei Rot neben dem Fußgängerüberweg die Fahrbahn betreten habe, wiege jedenfalls besonders schwer und überschreite die Grenze zur groben Fahrlässigkeit.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

30Sep/11

Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

 Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Das zuständige Landratsamt verlangte vom späteren Kläger aufgrund zahlreicher Verkehrsverstöße im Oktober 2005 die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Es wies darauf hin, dass man ansonsten von seiner mangelnden Fahreignung ausginge und ihm die Fahrerlaubnis entziehen müsse. Der Mann gab an, nicht über die finanziellen Mittel für ein solches Gutachten zu verfügen und ohnehin ein Fahrverbot antreten zu müssen. Er verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein im Februar 2006 bei der Behörde ab. Nach der Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung erhielt er im September 2006 eine neue Fahrerlaubnis. Da der Mann kaum ein Jahr später 16 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht hatte, ordnete das Landratsamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Hiergegen wandte der Mann ein, dass wegen seines Verzichts auf die Fahrerlaubnis die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen seien.

Die Vorinstanzen gaben ihm mit unterschiedlichen Begründungen Recht. Das BVerwG änderte diese Entscheidungen und wies die Klage ab. Die Regelung, dass bei Entzug der Fahrerlaubnis die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, sei nicht auf die Fälle eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis übertragbar. Dem stehe entgegen, dass der Gesetzgeber bei Verzichtsfällen bewusst von einer Löschung der Punkte abgesehen habe. Die vom Gesetzgeber festgelegte Differenzierung zwischen einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und deren Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde sei sachlich gerechtfertigt.

Informationen rund ums Verkehrsrecht: www.verkehrsrecht.de