Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen und bezweifelt, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Nach Ansicht des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Anlass für die Kritik ist der Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Weiter
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O-Ton: Sex-Shop darf sonntags fast alles verkaufen
Im Münchner Hauptbahnhof gibt es auch sonntags weiterhin Sündiges: Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München darf ein Sex-Shop auch am Sonntag geöffnet sein. Einige Artikel müssen dann zwar aus dem Sortiment genommen werden, aber das Angebot muss nicht generell beschränkt werden – wie es das Kreisverwaltungsreferat durchsetzen wollte.
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Richter – fachkundig wie sie waren – haben festgestellt, dass zum täglichen Reisebedarf durchaus auch Kondome, Cremes, DVDs und Einwegkameras zählen genauso wie pornografische Magazine, nicht jedoch ein erotisches Mensch-ärgere-Dich-nicht-Spiel. Also diese ersten Sachen die gehören zum Reisebedarf, die darf er verkaufen und deshalb muss er seinen Laden nicht schließen. – Länge 20 sec.
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