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18Apr/12

Mercedes-Bank will Einlagen erhöhen

 Die Mercedes-Benz Bank will von der Daimler-Modelloffensive profitieren und muss dazu die bisherigen Einlagen in Höhe von elf Milliarden Euro deutlich ausbauen. „Wir werden zusätzliche Liquidität zur Refinanzierung unseres wachsenden Geschäfts brauchen“, sagte Franz Reiner, Vorstandschef der Mercedes-Bank, im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Mit Blick auf die kommenden neuen Modelle wie die A-Klasse fügte er hinzu: „Hier soll der Absatz bis 2015 auf mindestens 1,6 Millionen Autos weltweit steigen – von heute rund 1,2 Millionen“. Die Mercedes-Bank ist heute zum größten Teil über Spareinlagen auf Tagesgeld- und Festzinskonten sowie über Fonds finanziert. Auch künftig setzt Reiner auf den guten Ruf seines Instituts im Wettbewerb um neue Einlagen: „Die Bank genießt als Marke einen hohen Stellenwert bei den Kunden. Sie wissen, dass ihre Ersparnisse sicher sind.“

Derzeit habe die Bank in Deutschland einen Vertragsbestand von 17 Milliarden Euro, im europäischen Finanzierungsgeschäft belaufe er sich auf über 31 Milliarden Euro. „Ich kann mir vorstellen, dass wir hier mittelfristig auf 40 Milliarden Euro zulegen“, so Reiner mit Blick auf den künftigen Refinanzierungsbedarf.

Obwohl die Daimler-Finanzdienstleistungsparte für dieses Jahr einen leicht rückläufigen Gewinn in Aussicht gestellt hat, ist der Manager zuversichtlich: „Wir bei der Mercedes-Benz-Bank als deutsches Tochterunternehmen werden uns anstrengen, dass wir unser Rekordergebnis aus 2011 im laufenden Jahr übertreffen.“ Die Bank ist der größte Gewinnbringer bei den Financial Services. In der Sparte ist das weltweite Fahrzeug- und Händlerfinanzierungsgeschäft gebündelt. Sie hat 2011 einen Gewinn vor Zinsen und Steuern von 1,3 Milliarden Euro ausgewiesen. Der Gewinn der Bank wird nicht publiziert.

17Feb/12

Beratungsprotokoll schützt nicht immer nur den Anleger

 Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Seit gut zwei Jahren müssen Anlageberatungen schriftlich protokolliert werden, wenn es um Wertpapiergeschäfte geht. Doch Anleger sollten bedenken, dass bei einem ungünstigen Verlauf des Investments das Beratungsprotokoll die Rechtsposition des Verbrauchers nicht immer stärkt. Sie müssen genau darauf achten, dass das Protokoll ihre Anlagevorstellungen unmissverständlich wiedergibt. Darauf weisen die Juristen der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

So erlangen bei Diskrepanzen zwischen mündlichen und schriftlichen Darstellungen zumeist die im Beratungsprotokoll festgehaltenen Aussagen Beweiskraft. Diese Ansicht vertrat das Oberlandesgericht Bamberg in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (Urteil vom 14. November 2011, AZ: 3 U 162/11). Im Rechtsstreit ging es um den kreditfinanzierten Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung nach einer Anlageberatung durch einen Finanzdienstleister. Der Käufer behauptete, dass ihm der Verkäufer verschwiegen habe, dass unter Berücksichtigung der vom Vermieter zu tragenden Nebenkosten die Einnahmen niedriger seien als die monatliche Kreditrate. In dem vom Käufer unterzeichneten Protokoll war hingegen festgehalten, dass von den Mieteinnahmen noch die Nebenkosten für Verwaltung und Rücklagen abzuziehen sind.

„Anleger sollten vor der Unterzeichnung eines Beratungsprotokolls zunächst kritisch und in aller Ruhe prüfen, ob die dargestellten Sachverhalte den Gesprächsinhalten auch wirklich entsprechen“, empfiehlt Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Werden Formulierungen nicht verstanden, sollten diese nicht blind unterschrieben werden. Darüber hinaus biete die Prüfung des Protokolls dem Anleger Gelegenheit, sich darüber klar zu werden, ob er das darin beschriebene Finanzgeschäft auch wirklich abschließen wolle. Insbesondere dann, wenn die im Protokoll beschriebenen Risiken gravierender erscheinen als mündlich dargestellt, oder wenn Unklarheiten über die Funktionsweise des Anlageproduktes bestehen bleiben, sollte der Grundsatz gelten: Im Zweifelsfall kein Abschluss. Es empfiehlt sich, im Zweifel einen unabhängigen Anwalt mit der Prüfung des Protokolls zu beauftragen und nicht sofort zu unterschreiben. Die Prüfungskosten sind im Zweifel deutlich geringer als später mögliche Anlageverluste wegen falscher Einstufungen des Risikowillens.

In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.

26Dez/11

O-Ton-Paket: Änderungen 2012

 Mit dem neuen Jahr kommen wieder eine ganze Reihe von Änderungen auf die Bundesbürger zu. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

1. Altersvorsorge:

Bei Lebensversicherungen oder auch Riesterrenten steigt das Mindestalter von bislang 60 auf 62 Jahre.

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2. Banken:

Normale Girokonten können ab Januar gepfändet werden. Darum empfiehlt es sich, sein Konto dagegen schützen zu lassen und es in ein P-Konto umzuwandeln. Damit haben potenzielle Gläubiger nur Zugriff bis zum Selbstbehalt von rund 1.000 Euro. Und: Banküberweisungen nun müssen schneller werden:

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3. Gesundheit:

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen, wird im neuen Jahr auf 3825,00 Euro angehoben. Sie liegt damit reichlich einhundert Euro höher als bisher. Weitere Änderungen:

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4. Rente:

Nun beginnt der Einstieg in die Rente mit 67 – betroffen sind jene Menschen, die in diesem Jahr 65 werden. Sie müssen für den vollen Rentensatz einen Monat länger arbeiten. So verschiebt sich das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten – Bundesbürger, die 1964 geboren wurden, sind die ersten, die dann mit 67 Jahren in Rente gehen. Dafür sinkt der Beitragssatz geringfügig:

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5. Sozialleistungen:

Ab 2012 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. Für die ambulante Betreuung daheim gibt es abhängig von der Pflegestufe bis zu 60 Euro mehr im Monat. Bei im Heim betreuten Menschen steigen die Pflegesätze in der Stufe III und für Härtefälle auf maximal bis zu 93 Euro mehr. Auch die Sätze für Hartz4-Empfänger wachsen:

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