Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt. Im Rahmen der Panoramafreiheit dürfen Kunstwerke aber fotografiert werden. Man darf sie auch vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben. Mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen sind dagegen nicht von der sogenannte Panoramafreiheit gedeckt. Die Perspektive entscheidet, so das Oberlandesgericht Hamm. Weiter
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Magazin: Kolumne fürs Leben
Anmoderation: „Zwei Minuten für die Seele“ heißt ein Buch, das in diesen Tagen in die Buchläden und auf die Online-Plattformen kommt. Autor ist Louis Hagen, der seit über zwei Jahren jeden Samstag in der BILD-Zeitung Leser mit „Geschichten, die uns berühren und glücklich machen“ unterhält. Weiter
O-Ton: Polizistin im Dienst in Musikvideo – Anspruch auf Entschädigung
Auf einer Demonstration wird viel gefilmt. Dabei dürfen auch Polizeibeamte aufgenommen werden. Ein Polizeieinsatz darf also aufgezeichnet werden. Das bedingt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Aber – werden diese Aufnahmen kommerziell genutzt, wird das Persönlichkeitsrecht der Beamten verletzt. Weiter
Kollegengespräch: Drohnen sind für Privatleute ein rechtliches Risiko
Zu Tausenden werden Drohnen verschenkt oder gekauft. Doch der Betrieb solcher Fluggeräte birgt für Privatleute ein hohes rechtliches Risiko, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. „Die wenigsten Hobbypiloten wissen zum Beispiel, dass sie eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen“, erklärt Swen Walentowski. Weiter
O-Ton + Magazin: Posten, teilen, einbetten – Rechtsfragen zu Facebook-Bildern
Dürfen bei Facebook Bilder geteilt werden? Wie ist es mit eigens erstellten Bildern, auf denen andere Menschen zu sehen sind? Weiter