Klatsch und Tratsch gibt es wohl in jedem Betrieb. Das ist meistens auch harmlos – wenn man dabei einige Grenzen einhält. Aufpassen sollte man aber in jedem Fall, über wen man lästert. Vorsicht geboten ist vor allem dann, wenn man über den Arbeitgeber herzieht. Weiter
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O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.
Information: www.anwaltauskunft.de
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O-Ton: Wenn der Chef die stille Nacht stört
Kaum etwas kann die Stimmung unter dem Christbaum zuverlässiger ruinieren als eine dringende Mail oder ein Anruf vom Chef. Die meisten Arbeitnehmer können dienstliche Anfragen in ihrer Freizeit aber getrost ignorieren. Weiter
Kollegengespräch: Darf der Chef Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen?
Jedes Jahr gab es Urlaubs- und Weihnachtsgeld – bis zu diesem. Haben Arbeitnehmer nicht ein Recht darauf? Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Was ist beim Nebenjob zu beachten?
Rund drei Millionen Menschen in Deutschland bessern nach Feierabend ihr Einkommen mit Nebentätigkeiten auf. Laut Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich die Zahl der Erwerbstätigen mit Nebenjob in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Weiter