Eine DashCam – eine Kamera auf dem Armaturenbrett im Auto – ist rechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn sie ist zwar erlaubt, aber sie darf nicht ständig und ohne Grund aufzeichnen. Aber es gibt Situationen, da gelten die Aufnahmen doch als Beweis vor Gericht. So einen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheiden. Weiter
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O-Ton: Mehr Sicherheit durch Kamera auf dem Armaturenbrett?
Kleine Kameras auf dem Armaturenbrett, sogenannte Dashcams, können Unfälle aufzeichnen. Allerdings berühren sie auch die Persönlichkeitsrechte von anderen Fahrern oder Fußgängern, die zufällig aufgezeichnet werden. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein fordern daher auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gewährleistet sein. Weiter
O-Ton + Magazin: Dashcams im Auto – Beweismittel vs. Datenschutz
In Russland sind Kameras auf Amaturenbrettern, die sogenannten Dashcams, weit verbreitet. Ihre mitunter skurrilen Aufnahmen sind längst zu Internetphänomen geworden. Und auch in Deutschland statten Fahrer ihre Autos zunehmend mit diesen Kameras aus. Dabei ist hierzulande mächtig umstritten, ob diese Kameras überhaupt erlaubt sind. Weiter