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24Jun/14

O-Ton: Leasingfahrzeug gestohlen – Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht zahlt

 Wird ein Leasingauto gestohlen, muss der Kunde die Leasingfirma unverzüglich über den Diebstahl informieren. Versäumt er dies und kann die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen, muss er den Schaden selbst bezahlen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter