Wer mit Kunden zum Skifahren in die USA fährt und sich dort auf der Piste verletzt, kann keinen Arbeitsunfall geltend machen. So entschied das Hessische Landessozialgericht. Nur weil eine Reise dienstlich veranlasst ist, ist ein Unfall während der Reise nicht automatisch ein Arbeitsunfall. Weiter