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29Mai/24

O-Ton: Einfache E-Mail reicht für Widerspruch nicht aus

Wer sich gegen behördliche Entscheidungen wehren will, muss dies fristgerecht tun. Und dabei ist zu beachten, dass Widersprüche gegen Verwaltungsakte nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form wirksam eingelegt werden können. Eine einfache E-Mail genügt nicht, so entschied das Hessische Landessozialgericht. Weiter