Auch bei einem Stau auf der Autobahn hat der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang. Wer sich einfädeln möchte, muss im Zweifel warten. Tut er dies nicht, haftet der Einfahrende bei einem Unfall, so die Entscheidung des Oberlandesgericht Celle. Weiter
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O-Ton: Stop-and-go-Verkehr auf Autobahn – wer hat Vorfahrt an der Auffahrt?
Wer auf eine Autobahn auffährt, muss den Fahrzeugen auf der Autobahn die Vorfahrt gewähren, etwa auch bei Stop-and-go. Dies gilt aber nicht mehr, wenn alle Autos stehen bleiben mussten ohne Aussicht auf sofortige Weiterfahrt. Weiter
O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Einfädeln auf der Autobahn
Wenn man ohne zu blinken vom Standstreifen der Autobahn auf die rechte Spur wechselt und es kommt dadurch zum Unfall, dann haftet der Spurwechsler allein. So entschied das Oberlandesgericht München. Weiter