Tag Archives: Entzug

11Jul/23

O-Ton + Magazin: Betrunken auf dem E-Scooter – Führerschein weg!

Wer betrunken auf einem E-Scooter unterwegs ist, muss mit den gleichen Sanktionen wie ein Autofahrer rechnen und riskiert seinen Führerschein. Denn wer mit reichlich Promille auf dem Roller fährt, könnte auch ungeeignet zum Führen eines Autos sein. Weiter

21Jun/23

O-Ton + Magazin: Einsicht kann Strafe mindern

Manchmal müssen Autofahrer bei einem Verkehrsverstoß weniger als die eigentlich vorgesehen Regelgeldbuße zahlen. Dafür bedarf es etwa der Einsicht und eines „positives Nachtatverhaltens“. In dem Fall des Amtsgerichts Eilenburg hatte ein Paketzusteller beim Fahren sein Handy benutzt, nach dem Verstoß absolvierte er eine mehrstündige Schulung in einer anerkannten Beratungsstelle. Weiter

18Aug/22

O-Ton: Fahrverbot für Berufskraftfahrer – Ausnahmen sind möglich

Bei Fahrverboten können Gerichte eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen von dem Verbot ausnehmen. Dadurch wird es Betroffenen ermöglicht, beispielsweise ihren Beruf als Berufskraftfahrer weiter auszuüben. Aber eine Ausnahme kann sich daher nicht auf alle Fahrzeuge eines Transportunternehmens beziehen, entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Weiter

16Aug/22

O-Ton + Magazin: Lügen haben kurze Beine – Geldstrafe für Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, muss mit einer Bestrafung rechnen. In dem Fall war ein Mann auf einem Autobahnparkplatz kontrolliert worden. Er saß auf dem Fahrersitz eines geparkten Autos und schlief. Sonst war niemand im Auto. Und der Mann hatte wegen Drogen seine Fahrerlaubnis bereits 2016 eingebüßt. Weiter

07Okt/20

O-Ton: Betrunken auf einem E-Scooter – vier Monate Fußgänger

Wer im Straßenverkehr betrunken erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Dies gilt auch, wenn man auf einem E-Scooter unterwegs ist. Im Einzelfall kann das Gericht aber vom Entzug des Führerscheins absehen. In dem Fall des Amtsgerichts Dortmund muss ein junger Mann nun zwar für vier Monate laufen, aber er darf seinen Führerschein behalten. Weiter