Tag Archives: Fahrrad

30Mai/11

Radweg muss benutzt werden, auch wenn er Mindestanforderungen nicht genügt

 München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 6. April 2011 (AZ: 11 B 08.1892), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Ein Radfahrer hatte sich gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einer Münchner Straße zur Wehr gesetzt, da der Weg nicht den Mindestanforderungen entsprach. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass gekennzeichnete Radwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern aufweisen müssen. Die tatsächliche Breite des fraglichen Radwegs bewegte sich jedoch nur zwischen 0,72 und 1,29 Metern. Deswegen war der Radfahrer der Meinung, dass er den Weg nicht benutzen müsse.

Das sahen die Richter anders. Die Radwegbenutzung dürfe hier trotzdem angeordnet werden, weil auf der Straße aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahr bestehe. Diese Gefährdung würde nochmals deutlich gesteigert, wenn Radfahrer die Fahrbahn mitbenutzten. Die Benutzung des vorhandenen Radwegs sei zumutbar. Sein Ausbau sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

28Mai/11

Smart bringt 2012 Elektro-Fahrrad auf den Markt

Neues Vertriebsmodell für Elektro-Smart: Auto verkaufen, Akku mieten

 Stuttgart/Rom – Die zum Daimler-Konzern gehörende Kleinstwagenmarke Smart wird ab 2012 die Produktpalette um ein sogenanntes ebike erweitern. Dies kündigte Smart-Chefin Anette Winkler nach Informationen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche nun auf einem Händlertreffen in Rom an. Das ebike verspreche ganz neue Absatzchancen und die Ansprache bisher unerreichter Kundengruppen, betonte die Managerin.

Das ebike war auf dem Pariser Autosalon im Herbst 2010 als Studie gezeigt worden. Damals hatte Daimler auch den Elektro-Roller eScooter vorgestellt. Die Entscheidung über dessen Serienproduktion soll nach Informationen der Zeitung erst „in den nächsten Monaten“ fallen.

Das ebike verfügt über einen 250 Watt starken Gleichstrom-Radnabenmotor, der ins Hinterrad integriert ist. Der Fahrstrom wird in einer Lithium-Ionen-Batterie mit 9,6 Amperestunden gespeichert. Bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h schaltet der Motor automatisch ab. Beim Abbremsen wird die gewonnene Energie zurückgespeichert.

Für die dritte Generation des Elektro-Smart, der im kommenden Jahr in 40 Ländern auf den Markt kommen soll, arbeitet Smart gerade an einem neuen Vertriebsmodell. Dabei wird erwogen, das Fahrzeug zu verkaufen und dazu die Lithium-Ionen-Batterie zu vermieten. Während der heutige Elektro-Smart Batterien von Elektroauto-Pionier Tesla verwendet, wird die neue Generation auf Akkus aus dem Daimler-Joint-Venture mit Evonik zurückgreifen. Das Unternehmen plant ein Absatzvolumen von 10.000 vollelektrischen Zweisitzern in einem vollen Verkaufsjahr.

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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