Tag Archives: Fahrtenbuch

29Jan/16

O-Ton: Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird oft ein Fahrtenbuch angeordnet. Aber das darf nicht für alle Autos eines Fuhrparks gelten. Ein Handwerksbetrieb wehrte sich erfolgreich gegen die Anordnung eines kontrollwütigen Beamten vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Weiter

25Sep/12

O-Ton: Wegen eines Sünders müssen nicht alle büßen

 Anmoderation: Es ist eine Entscheidung Verwaltungsgerichts Mainz mit Augenmaß: Wenn ein Auto eines Fuhrparks geblitzt wird und nicht fest steht, wer der Fahrer war – dann müssen nicht gleich für alle 93 Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt werden. So hatte es die zuständige Behörde durchsetzen wollen. Der Unternehmenschef klagte dagegen. Weiter

16Sep/11

O-Ton: Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich

 Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist bereits dann möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. So entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Fahrzeughalter war damit nicht einverstanden, hat das Verwaltungsgericht angerufen. Aber das hat die Entscheidung des Landkreises bestätigt und gesagt: Auch wenn es nur einmal vorkam, dass der Fahrer aufgrund unterschiedlicher Aussagen nicht zu ermitteln ist, ist es gerechtfertigt, eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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