Wenn Krankenkassen einen Bonus für sogenannte „Fitnesstracker“ anbieten, dann muss sie ihn auch für ein Smartphone gewähren. Voraussetzung ist, dass das Smartphone auch diverse Gesundheitsdaten erfasst. Die Krankenkasse kann nicht den Kauf eines entsprechenden Armbandes verlangen, entschied das Sozialgericht Dresden. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Krankenkasse muss statt Fitnesstracker auch Handy bezahlen
Wenn Krankenkassen einen Bonus für sogenannte „Fitnesstracker“ anbieten, dann muss sie ihn auch für ein Smartphone gewähren. Voraussetzung ist, dass das Smartphone auch diverse Gesundheitsdaten erfasst. Die Krankenkasse kann nicht den Kauf eines entsprechenden Armbandes verlangen, entschied das Sozialgericht Dresden. Weiter