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04Mrz/11

O-Ton + Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Auch hinter Gittern gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, grundsätzlich darf daher auch ein Mann Damenbekleidung tragen. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Die Anstaltsleitung hatte abgelehnt, die Richter gaben ihm Recht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Manche Fälle haben es in sich. So wie der, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte. Dabei wollte ein männlicher Gefangener Damenbekleidung im Knast tragen. Erst verboten, klagte er sich durch die Instanzen – und gewann. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was machen männliche Gefangene, wenn sie transsexuell sind? D.h., sie merken, dass der Mann eigentlich eher in einen Frauenkörper gehört? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Doch die Anstaltsleitung lehnte ab. Nicht etwa, weil im Justizvollzug pure Ignoranten sitzen.

O-Ton: SFX

Vielmehr sorgte man sich, dass der Mann vor möglichen Übergriffen anderer Gefangener nicht geschützt werden könne. Denn selbst, wenn er Damenslips und BHs nur in seiner Zelle tragen würde, könnten die Sachen von anderen Mitgefangenen entdeckt werden.

O-Ton: Zum Schutz des Gefangenen selbst vor sexuellen Übergriffen durch andere Gefangene – so die Anstaltsleitung – müsse dies untersagt werden. Er hat aber gesagt: Mensch, ich will es eigentlich nur in meiner Zelle tragen. – Länge 10 sec.

Das Landgericht gab noch der Anstaltsleitung Recht, vor dem Oberlandesgericht setzte sich dann der Gefangene durch. Denn: Auch hinter Gittern hat der Mann Rechte, entschieden die Richter. Und dazu gehört u.a. das Tragen von Damenbekleidung. Wenn dadurch eine Bedrohung entsteht, dann muss die Anstaltsleitung handeln. Swen Walentowski:

O-Ton: Also, hat das Gericht gesagt, liebe Anstaltsleitung. Du musst eigentlich noch einmal prüfen, wie Du den Mann vor den anderen schützen kannst in der Ausübung seiner Rechte.  Du darfst ihm nicht die Ausübung dieser Rechte verbieten, nur weil andere dann möglicherweise Straftaten begehen könnten. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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