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29Dez/21

O-Ton: Verloren und nicht geführt – Adelstitel ist futsch

Ein früherer „Freiherr“, der seinen Titel bereits vor über 200 Jahren verloren hat, muss auch weiterhin auf den adligen Namenszusatz verzichten. Laut Weimarer Rechtsverfassung von 1919 sind Adelstitel Namensbestandteile geworden. Damit der Titel Namensbestandteil bleibt, muss die Familie ihn auch geführt haben. Weiter