Wer’s findet darf’s behalten, oder? Ganz so einfach ist die Rechtslage beim Verlieren und Finden von Wertgegenständen nicht. Das gilt auch vor Ostern. Als Faustregel sollte man wissen: Wer private Gegenstände findet muss sie an den Eigentümer grundsätzlich zurückgeben. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Wertvolle Funde müssen gemeldet werden
Wer wertvolle Gegenstände oder Bargeld findet, darf es nicht behalten. Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben, dies ist schon ab einem Wert von zehn Euro der Fall. Dann ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden oder – wenn das nicht möglich ist – in einem Fundbüro abzugeben. Weiter
O-Ton + Magazin: Wenn der Schatz einen Eigentümer hat
Ein Schatz ist nur dann ein Schatz, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr feststellen lässt. Gelingt das jedoch und hat dieser Eigentümer Erben, so gehört der Schatz zum Erbe. In dem Fall ging es 300.000 DM. Gefunden hatte sie der Wohnungsinhaber in einem Ofen. Weiter