Tag Archives: Fußball

25Jul/11

O-Ton-Paket: Audi Cup 2011

 am Dienstag und am Mittwoch dieser Woche findet in München der Audi Cup 2011 statt. Neben Bayern München treten AC Mailand, FC Barcelona und SC Internacional de Porto Alegre an. Knapp 300 Journalisten sind akkreditiert, das ZDF überträgt alle Spiele live.

Wir bieten Ihnen hier das erste O-Ton-Paket zum Thema mit O-Tönen von Lahm, Schweinsteiger, van Bommel und Müller. Am Abend (gegen 20 Uhr) gibt es die nächsten O-Töne von der offiziellen Pressekonferenz.

O-Ton-Paket

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

22Jul/11

Kein Schmerzensgeld für Sturz im Fußballstadion

 Brandenburg/Berlin (DAV). Im Fußballstadion muss man vorsichtig sein. Man muss sich auf Unebenheiten auf den Treppen ebenso einstellen wie auf Gedränge. Der Betreiber eines Stadions muss daher weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zahlen, wenn sich jemand durch einen Sturz verletzt, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht am 14. Dezember 2010 (AZ: 2 U 25/09). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Klägerin besuchte im Stadion der Freundschaft in Cottbus das Fußballspiel Energie Cottbus gegen Hannover 96. Auf der Stadiontreppe stürzte sie und erlitt einen Bruch des Sprunggelenkes und einen doppelten Bänderriss. Die Klägerin macht für den Unfall eine muldenförmige Unebenheit auf einer Stufe verantwortlich. Sie klagte gegen die Stadt Cottbus, die für den verkehrssicheren Zustand des Stadions verantwortlich ist, und forderte die Zahlung von Schadensersatz wegen des ihr als Journalistin entstandenen Verdienstausfalls und zusätzlich ein Schmerzensgeld.

Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz wurde die Klage abgewiesen. Die Unebenheit in der Treppenstufe sei insgesamt sehr flach und nach außen hin nicht scharfkantig abgegrenzt gewesen. Sie sei damit nicht so gravierend, dass man der Stadt den Treppenzustand als Pflichtverletzung vorwerfen könne. Weil auch im übrigen Stadion vergleichbare Stellen vorhanden seien, hätte die Klägerin sich darauf einstellen können und müssen. Auch bei großem Besucheraufkommen – wie an dem Abend des Unfalls – hätte sich die Klägerin an dem seitlich angebrachten Treppengeländer festhalten können. Die Treppenstufe hätte bei vorsichtigem Verhalten gefahrlos passiert werden können.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

07Apr/11

Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels

Frankfurt a. M./ Berlin (DAV). Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 24. Februar 2011 (AZ: 3 U 140/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Dadurch leidet er nun an dauernden Hörschäden, Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Schlafstörungen.

Das OLG entschied, dass die Veranstalterin des Bundesligaspiels „gerade noch“ ihrer Sicherungspflicht nachgekommen sei. Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war, dennoch habe die Beklagte nach den üblichen Sicherheitsstandards gehandelt. Alle Zuschauer wurden beim Betreten des Stadions besonders auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern kontrolliert. Die Gästefans wurden beim Betreten des Stadionblocks außerdem ein zweites Mal auf Feuerwerkskörper überprüft. Eine dritte Kontrolle erging stichprobenartig. Dass die Veranstalterin auf moderne Hilfsmittel, wie Metalldetektoren und Scanner verzichtete, sei ihr hingegen nicht vorzuwerfen, da sich die Kontrollen nach den Standards nationaler und internationaler Spiele richteten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

31Mrz/11

O-Ton + Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

 Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Spiel selbst war schon lange abgepfiffen, die juristische Auseinandersetzung aber ging mehrfach in die Verlängerung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Er hat gesagt, ich habe dadurch ein Trauma erlitten. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Schlafstörungen sowie Hörschäden. Und er wollte jetzt Schadensersatz vom Veranstalter des Bundesligaspiels. – Länge 17 sec.

Verständlich, dass sich da der Jubel beim Veranstalter in Grenzen hielt:

O-Ton: SFX

Der Fall ging über die volle Spielzeit, erst das Oberlandesgericht sorgte für den endgültigen Schlusspfiff. Allerdings: Der Geschädigte bekam für seine Wünsche nach Schadensersatz die rote Karte gezeigt.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war. Dennoch sei alles beim Veranstalter nach den üblichen Sicherheitsstandards gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Natürlich kann er Metalldetektoren und Scanner einsetzen, aber das ist nicht nationaler oder internationaler Standard und somit reicht das aus. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

++++++++++++++++++++++

O-Ton und Magazin

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben