Tag Archives: Geschwindigkeit

01Jul/22

O-Ton: Fünf Stundenkilometer zu schnell – keine Mithaftung des Unfallopfers

Bei Unfällen kann es vorkommen, dass beide Beteiligte an dem Crash haften müssen. Allerdings: Wenn jemand nur fünf Stundenkilometer zu schnell war und sich die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf den Unfall ausgewirkt hat, dann spielt das keine Rolle, entschied das Landgericht Lübeck. Weiter

24Mai/22

O-Ton: Finger weg von Blitzer-Apps – auch für Beifahrer?

Für manche sind Blitzer-Apps ein Muss! Dabei ist die Rechtslage eindeutig – sie sind verboten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt klipp und klar vor, dass Geräte zur Störung der Verkehrsüberwachung tabu sind. Für den Fahrer. Stellt sich die Frage: Und was ist mit dem Beifahrer? Weiter

24Aug/21

O-Ton + Magazin: Blitzer müssen technisch zuverlässig sein


Ein Geschwindigkeitsverstoß muss eindeutig nachgewiesen werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass weder bei der Bedienung noch bei der technischen Messung Fehler zu Ungunsten des Betroffenen entstehen können.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wer meint, es könnte irgendwas mit der Messung nicht stimmen, der sollte sich an eine Anwältin oder einen Anwalt im Verkehrsrecht wenden. Die fragen dann nach, welche Geräte wurden verwendet, die wissen, welche Geräte gerade in der Diskussion stehen. Das wird dann alles überprüft, und wenn dann ein Fehler vorliegt, kann man auch berechtigterweise dagegen vorgehen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Download O-Ton


Magazin: Blitzer müssen technisch zuverlässig sein


Ein Geschwindigkeitsverstoß muss eindeutig nachgewiesen werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass weder bei der Bedienung noch bei der technischen Messung Fehler zu Ungunsten des Betroffenen entstehen können. Das Messgerät LEIVTEC XV3 steht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle in der Kritik. Mehr dazu jetzt.

Beitrag

O-Ton: Geräte können technische Mängel haben, obgleich sie von der Zulassungsstelle auf Herz und Nieren geprüft werden, damit man dann immer weiß, es gibt verlässliche Ergebnisse. In dem Fall war es so, dass die Bundesprüfstelle festgestellt hat, es gibt fehlerhafte Messungen bei einem Gerät. Es weicht von den Toleranzen ab. – Länge 18 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die wussten jetzt nicht, in welche Richtung. Zuungunsten ja, aber nicht bei welcher Einstellung. Und da hat das Gericht gesagt: Auf diese Ergebnisse können wir uns nicht mehr verlassen. Wir können nicht jemandem ein Fahrverbot und eine Geldbuße aufbrummen, wenn wir gar nicht wissen, ob das Gerät hier sauber gearbeitet hat. Also kam er durch. – Länge 20 sec.

In dem Fall war ein Autofahrer auf einer 80er Strecke mit 37 km/h zu viel geblitzt worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 140 Euro und einem Monat Fahrverbot. Dagegen legte der Mann erfolgreich Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf. Swen Walentowski:

O-Ton: Wer meint, es könnte irgendwas mit der Messung nicht stimmen, der sollte sich an eine Anwältin oder einen Anwalt im Verkehrsrecht wenden. Die fragen dann nach, welche Geräte wurden verwendet, die wissen, welche Geräte gerade in der Diskussion stehen. Das wird dann alles überprüft, und wenn dann ein Fehler vorliegt, kann man auch berechtigterweise dagegen vorgehen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Download Magazin

21Jun/21

O-Ton: Mehr Bußgeld bei Missachtung mehrerer Geschwindigkeitsbeschränkungen

Wer mehrere Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen ignoriert, muss mit einem erhöhten Bußgeld rechnen. Juristen sehen das als gesteigerte Fahrlässigkeit, wenn nicht gar als Vorsatz. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied so – und erhöhte das Bußgeld noch, gegen das der Mann geklagt hatte. Weiter

06Okt/20

O-Ton: Beim Blitzer-Foto muss die Datenleiste des Messfotos vollständig sein

Man muss einem Autofahrer schon nachweisen, dass er zu schnell unterwegs war. Allein das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein, so das Amtsgericht Dortmund. Weiter